Mein aktueller Fall

mardi 26 août 2014

Hallo Leute,



durch einen Freund, der hier mal vor einigen Jahren aktiv gewesen ist und gute Erfahrungen gemacht hat, bin ich auf dieses Forum gestoßen.



Ich poste einfach mal meinen Fall hier rein und hoffe auf eure Hilfe. Zunächst kurz zu mir: Ich bin 23 Jahre alt, lebe im Westerwald und habe nach dem ich vorletztes Jahr mein Fachabi in der Wirtschaftsrichtung gemacht habe und dann ein Jahr in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gewesen. Zum 31. August bin ich mit meinem Freiwilligen Ökologischen Jahr fertig.



Fest steht bei mir, dass ich ab dem 01. Oktober diesen Jahres ein dreimonatiges Praktikum in Russland machen kann. Es ist auf einem Bauernhof. Ich plane mittelfristig dort rüber zu ziehen.



Das heißt im September habe ich einen Monat "Leerlauf" und ich möchte für diesen Monat Arbeitslosengeld beantragen. Ich habe nebenbei noch Anrecht auf Kindergeld. Der entsprechende Antrag geht die nächsten Tage an die Kinergeldkasse raus.



Mein Kumpel meinte ich solle zuerst ALG I beantragen. Dadurch würde ich ja 60 % meines letzten Einkommens bekommen. Das wären in meinem Fall ca. 150 Euro (Mein Verdienst im FÖJ war 270 Euro). Weiter meinte er, dass ich nach der Bewilligung des ALG I Bescheides sofort auf ALG II aufstocken. So habe ich ein Recht auf das Grundeinkommen von 391 Euro. Außerdem dürfte ich durch die Aufstockung noch monatlich 165 Euro dazu verdienen (das wäre ja in meinem Fall das Kindergeld. Wobei dann da noch 19 Euro wegfallen oder wie auch immer). Würde ich sofort ALG II beantragen dürfte ich lediglich 100 Euro dazu verdienen. Stimmt das so, oder wie würdet ihr mir raten vorzugehen?



Er meinte, dass ich versuchen solle mit denen zu reden, dass die mir einen Russischkurs bezahlen, da ich dadurch meine Chance auf dem russischen Arbeitsmarkt erhöhen kann. ( Ihr müsst dabei wissen, dass ich auf jeden Fall von Januar bis März 2015 in Deutschland sein werde, da ich wegen dem Geschäftsvisum für Russland in dieser Zeit nicht dort einreisen darf.) Hat jemand Erfahrung, ob so etwas bewilligt wird?



Außerdem riet er mir, keine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Vermutlich werde ich so eine direkt bei meinem ersten Gespräch unterschreiben sollen. Wie könnte ich gegenüber den Servicemitarbeiter argumentieren, dass ich eine solche EGV nicht unterschreibe?



Ich habe vor morgen bei meiner zuständigen Arbeitsagentur anzurufen und dort einen Termin zu vereinbaren.



Wäre es generell sinvoll den Jobcenter-Mitarbeiter direkt mitzuteilen, dass ich ab dem 01. Oktober ein dreimonatiges Praktikum in Russland machen werde und plane dort mittelfristig leben zu wollen?



Vielen Dank schon einmal für eure Tipps im Voraus! Ich hoffe hier sehr Hilfe und Ratschläge zu bekommen. :welcome:




0 commentaires:

Enregistrer un commentaire