Miete rückwirkend bei später Zusage und Zuständigkeitswechse

mercredi 27 août 2014

Hallo Fachleute :-P



Ich habe folgendes Problem einer guten Freundin aus Bayern:



Ende Mai nach Trennung ausgezogen (2 Kinder), zuerst bei Freunden untergekommen. ALGII beantragt und bekommen in Landkreis A (Forchheim).



Wohnung in der Nähe gesucht, Wohnung ab 1. Juli gefunden im Nachbar-Landkreis B (Erlangen).

Sachbearbeiterin Landkreis A sagt Bewilligung muss bei Landkreis B beantragt werden.

Wohnung bei Landkreis B beantragt, Bewilligung kommt erst sehr spät am 23.07. Wohnung wurde am 1.7. bezogen und erstmal über Freunde bezahlt.



Nun sagt Landkreis B das die Wohnung erst ab August bezahlt wird weil im Juli ja noch ALGII von Landkreis A bezahlt wurde und Landkreis B deshalb noch nicht zuständig war (Aufhebung vom 03.08.)



Landkreis A sagt, Wohnung wird nicht bezahlt da ja in Landkreis B.



Es kann ja nun eigentlich nicht sein, dass Landkreis B sich mehr als 3 Wochen Zeit lässt mit der Bewilligung obwohl alle geforderten Eckdaten stimmen (vielleicht auch durch Urlaubszeit) und meine Freundin nun die Leidtragende ist und den Monat selber tragen muss (obwohl sie nichts hat) nur weil die Landkreise sich um die Zuständigkeit streiten und die Bewilligung so spät kommt.



Welche rechtliche Grundlage gibt es für einen Einspruch und ggfs. das Sozialgericht?



Bin für jede Hilfe und Hinweis dankbar.



Gruß

Jochen




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