Hallo,
habe da mal eine Frage zum Bestandsschutz, hoffe einer von Euch kann helfen...
werde demnächst für ca. eine Woche arbeitslos sein, nur bekomme ich in der Zeit voraussichtlich kein Geld, da sich der Zeitraum mit meinem (noch ausstehendem) vom AG nachzuzahlenden Urlaubsgeld deckt. -Eine Woche, da ich dann bereits eine neue Arbeitsstelle antreten kann (sehr wahrscheinlich, Vertrag wurde aber noch nicht unterschrieben). Da die neue Stelle schlechter bezahlt ist, und auch nicht so sicher, würde ich mir gerne den Bestandsschutz, basierend auf meiner alten Stelle sichern. Was muss ich dafür tun?
- Spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit wirklich arbeitslos melden (habe ich bisher noch nicht gemacht)
- den Antrag dann auch gleichzeitig einreichen?? Hier frage ich mich, ob dass nötig ist, da ich ja letztlich sowieso kein Geld ausgezahlt bekomme. Mir wurde von der Arbeitsagentur auch (telefonisch) gesagt, dass eine Arbeitslosmeldung erstmal reicht und ich notfalls -falls ich dann innerhalb der nächsten 24 Monate nochmal arbeitslos werden sollte, dann der ganze Papierkram rückwirkend eingereicht werden muss und dann die Höhe des ALG 1 basierend auf meiner alten, verglichen mit meiner neuen Stelle verrechnet wird.
Warum frage ich? Würde mir gerne die Zeit sparen, den ganzen Papierkram zusammenzusuchen, nochmal meinem Alten AG auf die Füße treten etc. Da ich ja sehr wahrscheinlich schon eine neue Stelle habe. Gleichzeitig möchte ich mir aber den höheren Bestandsschutz sichern...
Danke für Eure Hilfe!
habe da mal eine Frage zum Bestandsschutz, hoffe einer von Euch kann helfen...
werde demnächst für ca. eine Woche arbeitslos sein, nur bekomme ich in der Zeit voraussichtlich kein Geld, da sich der Zeitraum mit meinem (noch ausstehendem) vom AG nachzuzahlenden Urlaubsgeld deckt. -Eine Woche, da ich dann bereits eine neue Arbeitsstelle antreten kann (sehr wahrscheinlich, Vertrag wurde aber noch nicht unterschrieben). Da die neue Stelle schlechter bezahlt ist, und auch nicht so sicher, würde ich mir gerne den Bestandsschutz, basierend auf meiner alten Stelle sichern. Was muss ich dafür tun?
- Spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit wirklich arbeitslos melden (habe ich bisher noch nicht gemacht)
- den Antrag dann auch gleichzeitig einreichen?? Hier frage ich mich, ob dass nötig ist, da ich ja letztlich sowieso kein Geld ausgezahlt bekomme. Mir wurde von der Arbeitsagentur auch (telefonisch) gesagt, dass eine Arbeitslosmeldung erstmal reicht und ich notfalls -falls ich dann innerhalb der nächsten 24 Monate nochmal arbeitslos werden sollte, dann der ganze Papierkram rückwirkend eingereicht werden muss und dann die Höhe des ALG 1 basierend auf meiner alten, verglichen mit meiner neuen Stelle verrechnet wird.
Warum frage ich? Würde mir gerne die Zeit sparen, den ganzen Papierkram zusammenzusuchen, nochmal meinem Alten AG auf die Füße treten etc. Da ich ja sehr wahrscheinlich schon eine neue Stelle habe. Gleichzeitig möchte ich mir aber den höheren Bestandsschutz sichern...
Danke für Eure Hilfe!
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