Hallo,
nach 3 Jahren im Ausland kehre ich nächsten Monat nach Deutschland zurück. Ich habe in Schweden und Großbritannien nach meiner Promotion Postdocstellen innegehabt, 1 Jahr Schweden, 2 Jahre GB, es handelte sich jeweils um befristete stipendienfinanzierte Stellen.
Trotz meiner Mühen, habe ich bisher noch keine Stelle ab September in D gefunden und werde ALG I beantragen müssen. Bin bereits online als arbeitssuchend gemeldet.
Vor meinen Auslandsaufenthalten habe ich für 2 Tage ALG I bezogen, um meinen Anspruch für 4 Jahre zu sichern, dort habe ich also noch fast 1 Jahr Restanspruch übrig, den ich abrufen kann. Allerdings ist die Höhe gering, da dieser nur auf meiner 50% Promotionsstelle beruht.
Da mein Stipendium der letzten 2 Jahre in UK voll sozialversicherungspflichtig war, bestünde auch die Möglichkeit ALG I als unechter Grenzgänger zu beantragen. Ein PD U1 beantrage ich, sobald ich Ende des Monats die letzte Gehaltsabrechnung erhalte.
Ich habe meinen Wohnsitz in D zwar nicht behalten, allerdings war die Zeit im Ausland von vornherein als Zwischenstation und zur wissenschaftlichen Weiterbildung mit Verbesserung der Sprachkenntnisse gedacht. Mein Hausstand befindet sich immer noch in D, verpackt in Kisten bei Eltern und Geschwistern, ich habe noch alle deutschen Konton, einen Telefonanschluss bei meiner Mutter, eine Kinderpatenschaft (gemeinnützig) und kann 12 Reisen nach D in den letzten 2 Jahren nachweisen. Ich hoffe daher, dass ich als unechter Grenzgänger anerkannt werde.
1. Wie schätzt ihr die Chancen ein, diese Anerkennung tatsächlich zu bekommen?
2. Falls diese Status nicht anerkannt wird, kann ich dann einfach den Restanspruch abrufen, ab dem Zeitpunkt, ab dem ich einen Antrag gestellt habe? Oder muss ich einen neuen Antrag stellen, der dann natürlich erst ab Ablehnung des unechten Grenzgängers gültig ist?
Wie gehe ich am besten vor?
Vielen Dank im voraus,
endlichheim
nach 3 Jahren im Ausland kehre ich nächsten Monat nach Deutschland zurück. Ich habe in Schweden und Großbritannien nach meiner Promotion Postdocstellen innegehabt, 1 Jahr Schweden, 2 Jahre GB, es handelte sich jeweils um befristete stipendienfinanzierte Stellen.
Trotz meiner Mühen, habe ich bisher noch keine Stelle ab September in D gefunden und werde ALG I beantragen müssen. Bin bereits online als arbeitssuchend gemeldet.
Vor meinen Auslandsaufenthalten habe ich für 2 Tage ALG I bezogen, um meinen Anspruch für 4 Jahre zu sichern, dort habe ich also noch fast 1 Jahr Restanspruch übrig, den ich abrufen kann. Allerdings ist die Höhe gering, da dieser nur auf meiner 50% Promotionsstelle beruht.
Da mein Stipendium der letzten 2 Jahre in UK voll sozialversicherungspflichtig war, bestünde auch die Möglichkeit ALG I als unechter Grenzgänger zu beantragen. Ein PD U1 beantrage ich, sobald ich Ende des Monats die letzte Gehaltsabrechnung erhalte.
Ich habe meinen Wohnsitz in D zwar nicht behalten, allerdings war die Zeit im Ausland von vornherein als Zwischenstation und zur wissenschaftlichen Weiterbildung mit Verbesserung der Sprachkenntnisse gedacht. Mein Hausstand befindet sich immer noch in D, verpackt in Kisten bei Eltern und Geschwistern, ich habe noch alle deutschen Konton, einen Telefonanschluss bei meiner Mutter, eine Kinderpatenschaft (gemeinnützig) und kann 12 Reisen nach D in den letzten 2 Jahren nachweisen. Ich hoffe daher, dass ich als unechter Grenzgänger anerkannt werde.
1. Wie schätzt ihr die Chancen ein, diese Anerkennung tatsächlich zu bekommen?
2. Falls diese Status nicht anerkannt wird, kann ich dann einfach den Restanspruch abrufen, ab dem Zeitpunkt, ab dem ich einen Antrag gestellt habe? Oder muss ich einen neuen Antrag stellen, der dann natürlich erst ab Ablehnung des unechten Grenzgängers gültig ist?
Wie gehe ich am besten vor?
Vielen Dank im voraus,
endlichheim
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