Logik Steuerabzug ALG 1

lundi 11 août 2014

hallo,



bei der Berechnung des ALG 1 Satzes bin ich über den Abzug der Steuer vom Tagessatz (in Abhängigkeit von der individuellen Steuerklasse) gestolpert. das ALG ist doch an sich steuerfrei, muss nur im Rahmen des Progessionsvorbehalt dann am Jahresende versteuert werden. Warum wird dann schon eine Art "fiktive" Steuer bei der Berechnung abgezogen? Es heißt hierzu zwar, dass das eine Art indirekte Steuer auf ein (nicht wirklich vorhandenes) "Gehalt" (ALG ist ja nicht wirklich ein Gehalt) ist, aber dadurch wird doch das ALG 1 quasi doppelt besteuert, was ja auch nicht wirklich korrekt sein kann -z.B. aus steuerrechtlicher Sicht. Bin ich da auf einem völlig falschem Pfad? Wie seht ihr das?



VG




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