Guten Tag,
mein Name ist Steffen und ich bin neu angemeldet hier,
da bislang fast noch nie arbeitslos gewesen.
Ich Moment betreibe ich einen kleinen Kfz Handel,
der momentan nicht mehr besonders gut läuft und meine finanzielle Situation ist eher schlecht. Ich bezahle in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ein.
Nun kann man sich ja als Selbstständiger arbeitslos melden,
wenn man weniger als 15h in der Woche zu tun hat.
Dies scheint mir z.B. bei jemanden der von den Aufträgen anderer lebt (z.B. Handwerker) leicht zu definieren sein. Hat derjenige also nur noch Aufträge mit denen er sich weniger als 15h beschäftigen kann, dann könnte er sich arbeitslos melden.
Bei mir ist es eben so, dass das Geschäft schlecht läuft und ich einerseits aus Geldmangel, als auch aus Mangel an verfügbaren (kaufbaren) Fahrzeugen nicht in der Lage bin die Geschäfte in Vollzeit zu betreiben
Frage 1: Wie kann ich in meinem Fall/ oder muss ich überhaupt beweisen, dass ich nur 15h arbeiten kann.
Frage 2: Wenn ich mich z.B. nur für 2 Monate arbeitslos melde bis es wieder besser läuft: Wie funktioniert das mit dem Abziehen des Verdienten vom Arbeitslosengeld. Wird am Jahresende der Gewinn errechnet und dann geschaut was man durchschnittlich monatlich verdient hat und dann das eben abgezogen. Oder wird das was ich konkret im Zeitraum der Arbeitslosigkeit verdiene (also nur wenn ich während dieses Zeitraums ein Auto verkaufe) abgezogen.
Vielen Dank
Grüße von Steffen
mein Name ist Steffen und ich bin neu angemeldet hier,
da bislang fast noch nie arbeitslos gewesen.
Ich Moment betreibe ich einen kleinen Kfz Handel,
der momentan nicht mehr besonders gut läuft und meine finanzielle Situation ist eher schlecht. Ich bezahle in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ein.
Nun kann man sich ja als Selbstständiger arbeitslos melden,
wenn man weniger als 15h in der Woche zu tun hat.
Dies scheint mir z.B. bei jemanden der von den Aufträgen anderer lebt (z.B. Handwerker) leicht zu definieren sein. Hat derjenige also nur noch Aufträge mit denen er sich weniger als 15h beschäftigen kann, dann könnte er sich arbeitslos melden.
Bei mir ist es eben so, dass das Geschäft schlecht läuft und ich einerseits aus Geldmangel, als auch aus Mangel an verfügbaren (kaufbaren) Fahrzeugen nicht in der Lage bin die Geschäfte in Vollzeit zu betreiben
Frage 1: Wie kann ich in meinem Fall/ oder muss ich überhaupt beweisen, dass ich nur 15h arbeiten kann.
Frage 2: Wenn ich mich z.B. nur für 2 Monate arbeitslos melde bis es wieder besser läuft: Wie funktioniert das mit dem Abziehen des Verdienten vom Arbeitslosengeld. Wird am Jahresende der Gewinn errechnet und dann geschaut was man durchschnittlich monatlich verdient hat und dann das eben abgezogen. Oder wird das was ich konkret im Zeitraum der Arbeitslosigkeit verdiene (also nur wenn ich während dieses Zeitraums ein Auto verkaufe) abgezogen.
Vielen Dank
Grüße von Steffen
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