Hallo liebe Community,
Ich habe folgende Frage an euch. Ich bin seit dem 1.3.14 als Arbeitssuchend gemeldet habe aber meinen Anspruch auf ALG 1 nicht wahrgenommen, werde dies aber jetzt rückwirkend tun.
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. In dem Zeitraum von 12 Monaten vor meiner Arbeitslosigkeit war ich vom 1.11.13 bis zum 1.3.14 in einer Ausbildung,welche mir leider aus betrieblichen Gründen in der Probezeit gekündigt wurde. Vor dieser Ausbildung war ich 2 Monate ebenfalls arbeitslos, da
Ich grade aus meiner 3 jährigen bundeswehr zeit kam. ( fällt ja auch in die zur Berechnung herangezogenen 12 Monate oder?) meine frage ist nun: bekomme ich nun nur 60 % von der ausbildungsvergütung? Oder ist es vielmehr so das das gesamte brutto der letzten 12monate zusammengerechnet meinen Anspruch ergibt (1.3.13-1.9.13 bw brutto 1854 Euro )? Aber wie ist das dann mit den 2 Monaten zwischen BW und Ausbildung ? Bitte helft mir Blicke da nicht mehr durch.
Lg Niko
Ich habe folgende Frage an euch. Ich bin seit dem 1.3.14 als Arbeitssuchend gemeldet habe aber meinen Anspruch auf ALG 1 nicht wahrgenommen, werde dies aber jetzt rückwirkend tun.
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. In dem Zeitraum von 12 Monaten vor meiner Arbeitslosigkeit war ich vom 1.11.13 bis zum 1.3.14 in einer Ausbildung,welche mir leider aus betrieblichen Gründen in der Probezeit gekündigt wurde. Vor dieser Ausbildung war ich 2 Monate ebenfalls arbeitslos, da
Ich grade aus meiner 3 jährigen bundeswehr zeit kam. ( fällt ja auch in die zur Berechnung herangezogenen 12 Monate oder?) meine frage ist nun: bekomme ich nun nur 60 % von der ausbildungsvergütung? Oder ist es vielmehr so das das gesamte brutto der letzten 12monate zusammengerechnet meinen Anspruch ergibt (1.3.13-1.9.13 bw brutto 1854 Euro )? Aber wie ist das dann mit den 2 Monaten zwischen BW und Ausbildung ? Bitte helft mir Blicke da nicht mehr durch.
Lg Niko
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