Maßnahme Sperrung bei Ablehnung wg. Kinderbetreuung?

mardi 7 juillet 2015

Hallo alle zusammen:razz:

Ich habe eine Frage an euch....


Mein ALG 1 Bezug endet Ende September nun habe ich auf den letzten drücker eine Maßnahme ab Ende Juli erhalten TZ für 12 Wochen.

Nun ist das Problem im August sind Sommerferien und ich finde absolut keine Ferienbetreuung für meinen 7jährigen.

Ich versuche schon seit Wochen über Ämter und Co. an Infos zu kommen alles ausgebucht oder wir kommen nicht aus der Stadt deshalb keine Verfügbarkeit.

Meine Stadtverwaltung Jugenschutzbeauftragter meine er könne mir es auch schriftlich für das Arbeitsamt geben das in unseren Landkreis keine Maßnahmen für Ferienbetreuung zur Verfügung stehen.

Frage kann ich die Maßnahme ablehnen ohne Sanktionen zu bekommen?
Worauf kann ich mich gesetztlich stützen? Oder ist es ermessen des Beraters?

Weiß wirklich nicht weiter Großeltern sind beruflich sehr eingespannt und Bekannte haben wir keine da wir selbst nicht aus der Gegend stammen.

Dazu bin ich alleinerziehend und der Vater nicht verfügbar ist bitte nicht nach Gründen fragen.

Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben wie ich bei den morgigen Termin argumentieren kann nicht an dieser Maßnahme teilnehmen zu können.

:danke:


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