Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage. Ich war in den letzten 5 Jahren ohne Unterbrechnung berufstätig. Dies hat mein AG auch in der AG Bescheinigung so angegeben. Also NEIN bei Unterbrechungszeiten angekreuzt.
Ich habe jedoch ein fünf jähriges Pflegekind, dass vor drei Jahren also mit fast zwei zu uns kam. Jetzt wurde mir nach Einreichen aller Unterlagen ein Formular in dem ich mein Mutterschaftsgeld (was ich ja nicht hatte) Angeben soll und meine Kindererziehungszeiten. (die ich auch nicht hatte).
Bei der Rente werden Kinder ja zusätzlich berücksichtigt auch wenn man arbeitet. Aber ich gehe mal nicht davon aus, dass dies bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes auch so ist. Desweiteren haben die mir obwohl ich die letzen 5 Jahre, eigentlich sogar 13 gearbeitet habe, nur einen Anspruch von 180 Tagen in dem vorläufigen Bewilligungsbescheid des Arbeitslosengeldes genannt.
Hat jemand eine Idee was das alles zu bedeuten hat?
LG :kotz:
ich habe mal eine Frage. Ich war in den letzten 5 Jahren ohne Unterbrechnung berufstätig. Dies hat mein AG auch in der AG Bescheinigung so angegeben. Also NEIN bei Unterbrechungszeiten angekreuzt.
Ich habe jedoch ein fünf jähriges Pflegekind, dass vor drei Jahren also mit fast zwei zu uns kam. Jetzt wurde mir nach Einreichen aller Unterlagen ein Formular in dem ich mein Mutterschaftsgeld (was ich ja nicht hatte) Angeben soll und meine Kindererziehungszeiten. (die ich auch nicht hatte).
Bei der Rente werden Kinder ja zusätzlich berücksichtigt auch wenn man arbeitet. Aber ich gehe mal nicht davon aus, dass dies bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes auch so ist. Desweiteren haben die mir obwohl ich die letzen 5 Jahre, eigentlich sogar 13 gearbeitet habe, nur einen Anspruch von 180 Tagen in dem vorläufigen Bewilligungsbescheid des Arbeitslosengeldes genannt.
Hat jemand eine Idee was das alles zu bedeuten hat?
LG :kotz:
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