Bautzen: Arbeitsagentur informiert zum Urlaub :: lr-online
Lausitzer Rundschau
Dazu gehört, dass Bezieher von Arbeitslosengeld-I vorher in ihrer örtlichen Arbeitsagentur Bescheid sagen müssen, wenn sie vorhaben, längere Zeit nicht anwesend zu sein. Dazu genügt es, eine Woche vor Urlaubsbeginn, im Servicecenter unter der ...
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