Hallo,
ich pack's mal hierhin, hab keinen besseren Platz gefunden: mit der alten Arbeitslosenhilfe wurden ja auch Rentenbeiträge abgeführt, die wiederum im Nachgang aberkannt wurden. Ich hab eine Anwartschaftszeitaukunft der RV bekommen u. da sind 2 Fehlzeiten drin (alles vor H4). Die beiden Alhi-Bescheide habe ich noch u. dort ist der RV-Beitrag auch ausgewiesen
Frage:
1. ist die Aberkennung dieser eingezahlten RV-Beiträge überhaupt rechtens
2. gab oder gibt es da Gegenwehr?
gruß paul
ich pack's mal hierhin, hab keinen besseren Platz gefunden: mit der alten Arbeitslosenhilfe wurden ja auch Rentenbeiträge abgeführt, die wiederum im Nachgang aberkannt wurden. Ich hab eine Anwartschaftszeitaukunft der RV bekommen u. da sind 2 Fehlzeiten drin (alles vor H4). Die beiden Alhi-Bescheide habe ich noch u. dort ist der RV-Beitrag auch ausgewiesen
Frage:
1. ist die Aberkennung dieser eingezahlten RV-Beiträge überhaupt rechtens
2. gab oder gibt es da Gegenwehr?
gruß paul
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