Hallo
hoffe ihr könnt mir ein wenig Klarheit verschaffen..
Ich war vom 1.6.14 bis zum 1.9.14 3 Monate befristet beschäftigt.
Ich war dann bis zum 13.10.14 wieder in alg2.
Ab dem 13.10.14 war ich bis zum 30.11.14 befristet.
Dieser Vertrag wurde dann bis zum 21.12.14 verlängert ,
dann bis zum 30.4.15 verlängert,
und dann nochmal bis zum 30.6.15 und wird jetzt leider nicht mehr verlängert.
Zur Erfüllung der normalen Anwartschaftszeit für alg1 fehlen mir also 7 Tage !??
Wie sieht es denn mit der Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit aus ?
Ich habe 353 Tage gearbeitet .
Mein Brutto liegt bei ca 34.000.
Muss ich wirklich wieder um alg 2 betteln ?
hoffe ihr könnt mir ein wenig Klarheit verschaffen..
Ich war vom 1.6.14 bis zum 1.9.14 3 Monate befristet beschäftigt.
Ich war dann bis zum 13.10.14 wieder in alg2.
Ab dem 13.10.14 war ich bis zum 30.11.14 befristet.
Dieser Vertrag wurde dann bis zum 21.12.14 verlängert ,
dann bis zum 30.4.15 verlängert,
und dann nochmal bis zum 30.6.15 und wird jetzt leider nicht mehr verlängert.
Zur Erfüllung der normalen Anwartschaftszeit für alg1 fehlen mir also 7 Tage !??
Wie sieht es denn mit der Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit aus ?
Ich habe 353 Tage gearbeitet .
Mein Brutto liegt bei ca 34.000.
Muss ich wirklich wieder um alg 2 betteln ?
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