Hallo,
gleiches/ähnliches Thema wie Beitrag vorher.
Habe nach zweiter Reha wieder ALG I bezogen (Anspruchszeit noch bis 01/2016).
EM Rente ab 01.07.2015
(Müsste ich nicht bis dahin ALG I nach Nahtlosigkeit erhalten?????)
Obwohl man mir mündlich von der Agentur mitteilte, dass ich bis EM Rentenbeginn ALG I beziehen werde, erhalte ich von der Agentur nun die Mitteilung: Aufhebungsbescheid zum 01.06.2015.
Grund: Arbeitsfähigkeit unter 15 Std. die Woche*.
Habe zwar zwischenzeitlich Widerspruch eingereicht, doch, wieso kommt die Agentur jetzt plötzlich darauf, zum 01.06.2015 ALG I aufzuheben.
Die Fakten * waren ja auch vorher bekannt.
Und außerdem holt sich die Agentur ja sowieso jeden Cent wieder von der Rentenkasse zurück.
Ist das korrekt, dass ich 06/2015 somit vogelfrei bin?
Problem ist ja u. a., dass auch keine Sozialbeiträge von der Agentur bezahlt werden.
(Was mich da persönlich immer am meisten ärgert: Zahle zwischenzeitlich 46 1/2 Jahre in die Sozialkassen ein, doch das interessiert kein Schwein)
gleiches/ähnliches Thema wie Beitrag vorher.
Habe nach zweiter Reha wieder ALG I bezogen (Anspruchszeit noch bis 01/2016).
EM Rente ab 01.07.2015
(Müsste ich nicht bis dahin ALG I nach Nahtlosigkeit erhalten?????)
Obwohl man mir mündlich von der Agentur mitteilte, dass ich bis EM Rentenbeginn ALG I beziehen werde, erhalte ich von der Agentur nun die Mitteilung: Aufhebungsbescheid zum 01.06.2015.
Grund: Arbeitsfähigkeit unter 15 Std. die Woche*.
Habe zwar zwischenzeitlich Widerspruch eingereicht, doch, wieso kommt die Agentur jetzt plötzlich darauf, zum 01.06.2015 ALG I aufzuheben.
Die Fakten * waren ja auch vorher bekannt.
Und außerdem holt sich die Agentur ja sowieso jeden Cent wieder von der Rentenkasse zurück.
Ist das korrekt, dass ich 06/2015 somit vogelfrei bin?
Problem ist ja u. a., dass auch keine Sozialbeiträge von der Agentur bezahlt werden.
(Was mich da persönlich immer am meisten ärgert: Zahle zwischenzeitlich 46 1/2 Jahre in die Sozialkassen ein, doch das interessiert kein Schwein)
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire