Liebes Forum,
Nachdem mir hier vor einigen Jahren bereits sehr freundlich und kompetent geholfen wurde, habe ich mich auf der Suche nach Antworten auf meine Fragen mal wieder hierher "verirrt" und hoffe, dass ich wieder auf Eure Erfahrungen und Einschätzungen zurückgreifen kann (Sollte das Thema bereits an anderer Stelle beantwortet sein, freue ich mich über einen Hinweis - ich habe nichts dazu gefunden..).
Folgendes ist meine Situation: ich werde ab dem 01.05.2015 nach 15 Monaten Festanstellung arbeitslos sein und meine Chancen, eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bekommen sind auf Grund meiner persönlichen Situation und meiner relativ exotischen Qualifikation nicht vielversprechend - das bestätigen auch meine umfangreichen Bemühungen um einen Anschlussjob in den vergangenen Monaten.
Vor dem Hintergrund habe ich schon seit längerem neben der Suche nach einer Festanstellung die Option der freiberuflichen Tätigkeit im Hinterkopf. Ich habe eine Idee zur Existenzgründung, ein Konzept zumindest im Kopf, weiß auch um die Bedingungen eines Gründungszuschusses.
Im vergangenen Oktober habe ich beim Finanzamt angezeigt, dass ich nebenberuflich freiberuflich tätig sein möchte, um für den Fall, dass das Angebot einer Tätigkeit als Honorardozentin sich ergibt, sofort handlungsfähig zu sein (es standen Optionen in Aussicht, die sich dann aber nicht verwirklicht haben - d.h. ich habe durch die Freiberuflichkeit noch kein Geld verdient.).
Ich habe mich nun arbeitssuchend gemeldet und werde in 2 Wochen einen Termin bei meinem Berater haben. Ich würde gern in diesem Kontext schon die Option des Gründungszuschusses ansprechen und den Antrag stellen.
Nun meine Frage: widerspricht meine bereits erfolgte Anzeige der nebenberuflichen Freiberuflichkeit beim Finanzamtamt grundsätzlich der Möglichkeit, den Gründungszuschuss für die hauptberufliche Existenzgründung zu erhalten? Ist es dafür von Relevanz, ob ich nebenberuflich bereits Geld dafür erhalten habe?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank!
Nachdem mir hier vor einigen Jahren bereits sehr freundlich und kompetent geholfen wurde, habe ich mich auf der Suche nach Antworten auf meine Fragen mal wieder hierher "verirrt" und hoffe, dass ich wieder auf Eure Erfahrungen und Einschätzungen zurückgreifen kann (Sollte das Thema bereits an anderer Stelle beantwortet sein, freue ich mich über einen Hinweis - ich habe nichts dazu gefunden..).
Folgendes ist meine Situation: ich werde ab dem 01.05.2015 nach 15 Monaten Festanstellung arbeitslos sein und meine Chancen, eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bekommen sind auf Grund meiner persönlichen Situation und meiner relativ exotischen Qualifikation nicht vielversprechend - das bestätigen auch meine umfangreichen Bemühungen um einen Anschlussjob in den vergangenen Monaten.
Vor dem Hintergrund habe ich schon seit längerem neben der Suche nach einer Festanstellung die Option der freiberuflichen Tätigkeit im Hinterkopf. Ich habe eine Idee zur Existenzgründung, ein Konzept zumindest im Kopf, weiß auch um die Bedingungen eines Gründungszuschusses.
Im vergangenen Oktober habe ich beim Finanzamt angezeigt, dass ich nebenberuflich freiberuflich tätig sein möchte, um für den Fall, dass das Angebot einer Tätigkeit als Honorardozentin sich ergibt, sofort handlungsfähig zu sein (es standen Optionen in Aussicht, die sich dann aber nicht verwirklicht haben - d.h. ich habe durch die Freiberuflichkeit noch kein Geld verdient.).
Ich habe mich nun arbeitssuchend gemeldet und werde in 2 Wochen einen Termin bei meinem Berater haben. Ich würde gern in diesem Kontext schon die Option des Gründungszuschusses ansprechen und den Antrag stellen.
Nun meine Frage: widerspricht meine bereits erfolgte Anzeige der nebenberuflichen Freiberuflichkeit beim Finanzamtamt grundsätzlich der Möglichkeit, den Gründungszuschuss für die hauptberufliche Existenzgründung zu erhalten? Ist es dafür von Relevanz, ob ich nebenberuflich bereits Geld dafür erhalten habe?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
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