Aachener Zeitung
Arbeitslosengeldempfänger müssen Nebenjob der Arbeitsagentur melden
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Die Arbeitsagentur prüft dann, ob aufgrund des Nebenjobs der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt oder sich reduziert. Melden sich Empfänger nicht oder zu spät, ist das unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit, und sie müssen eine Geldbu�e zahlen.
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