Hallo,
bei mir liegt folgende Konstellation vor:
vom 01.11.2012 bis 30.06.2013 Bezug von ALG I
vom 01.07.2013 bis 30.09.2013 Bezug von KG
vom 01.10.2013 bis 30.09.2014 Teilhabe am Arbeitsleben/DRV/Übergangsgeld
vom 01.10.2014 bis 30.12.2014 Anschlussübergangsgeld DRV
Ab dem 23.12.2014 AU DRV zahlte in Absprache mit KV weiter Bezüge
vom 01.01.2015 bis jetzt KG
meine Fragen:
1. steht mir nach dem Ende des KG Bezuges wieder ALG I zu und wie lange?
2. Bis jetzt weigert sich die KK, von meinem KG die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen, da während der Teilhabe keine Beiträge dafür von der DRV entrichtet würden. Das ist schon richtig.
Da das KG aber erst ab dem 01.01.2015 gezahlt wurde, war ich zu diesem Zeitpunkt kein Teilnehmer mehr bei der DRV, sondern wieder Arbeitnehmer.
Also müssten doch auch davon Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Katermann
bei mir liegt folgende Konstellation vor:
vom 01.11.2012 bis 30.06.2013 Bezug von ALG I
vom 01.07.2013 bis 30.09.2013 Bezug von KG
vom 01.10.2013 bis 30.09.2014 Teilhabe am Arbeitsleben/DRV/Übergangsgeld
vom 01.10.2014 bis 30.12.2014 Anschlussübergangsgeld DRV
Ab dem 23.12.2014 AU DRV zahlte in Absprache mit KV weiter Bezüge
vom 01.01.2015 bis jetzt KG
meine Fragen:
1. steht mir nach dem Ende des KG Bezuges wieder ALG I zu und wie lange?
2. Bis jetzt weigert sich die KK, von meinem KG die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen, da während der Teilhabe keine Beiträge dafür von der DRV entrichtet würden. Das ist schon richtig.
Da das KG aber erst ab dem 01.01.2015 gezahlt wurde, war ich zu diesem Zeitpunkt kein Teilnehmer mehr bei der DRV, sondern wieder Arbeitnehmer.
Also müssten doch auch davon Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Katermann
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire