ALG 1 Anspruch ja oder nein?

mercredi 11 mars 2015

Hallo,

ich frag für eine Freundin....

also:

Sie war 2013/2014 schwanger und bekam ihr Kind.



Sie hatte Altansprüche in 2013 vom ALG 1 und war arbeitssuchend, während sie schwanger war. Wegen Komplikationen wurde sie krankgeschrieben bis zum Mutterschutz. Dann Mutterschutz. Dann war sie weiter krank.



Ab 15.01.14 bekam sie Krankengeld und war (mit der Unterbrechung durch Mutterschutz) krank bis zum 10.03.2015.



Hat sie nun nur noch ihre "Altansprüche"? Oder sind da neue entstanden?



Ich rechne das so: 15.01.2014 - 14.01.2014 = 1 Jahr und dann eben noch 15.01. - 10.03. ? Ich wäre der Meinung, dass sie die Mindestanwartschaft schon hat, oder nicht? Da sie 12 Monate aber nicht 14 Monate "zurückgelegt" hat, käme ich auf 6 Monate ALG 1 neu...? Richtig?





Und zählt das immer taggenau (also 365 Tage) oder ganze Monate (12 Monate) oder die "tatsächliche" Anzahl der Tage?




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