Wohngeld Überzahlung

jeudi 2 octobre 2014

Hallo zusammen, ich wollte auf Wohngeld beantragen, aber der Beamte meinte nur der Mieter, also mein Vater, kann auf Wohngeld beantragen.







Meine Eltern bekommen SGB 12 Leistungen und die haben kein Anspruch auf Wohngeld, sondern nur meine Schwester (Schülerin) und ich.







In dem gleichen Zeitraum, als mein Vater auf Wohngeld beantragte, habe ich eine geringfügige Arbeit angefangen. Nach mehreren Monaten, aufgrund Datenabgleich des Ministeriums für Bauen des Landes NRW, hat der Wohngeldbeamte mein Lohnabrechnungen angefordert.







Er hat nur den höchst monatliche Einkommen Lohnabrechnung ausgewählt und dies mit zwölf Monate multipliziert und das Ergebnis als Jahreseinkommen gewählt.



Danach hat er festgestellt, dass Unrecht erbrachte Leistungen gemäß §50 SGB X zurück zu erstatten sind.







Er hat den Bescheid an meinen Namen geschickt und wollte von mir, dass ich die Überzahlungen überweise, wobei ich nicht der Antragsteller war.



Mein Vater war der Antragsteller und hat das Geld erhalten.





Mein monatliches Einkommen ist unterschiedlich, manchmal 50 Euro und manchmal über 300 Euro.







Mein Frage ist nun, hat er mein Jahreseinkommen richtig berechnet oder soll er alle Lohnabrechnungen berücksichtigen?



Denn ich muss Klage erheben.





Ich bitte um Hilfe.




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