Hallo zusammen,
nach den Richtlinien der Agentur für Arbeit gilt man als arbeitslos,
- wenn man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sucht, die wöchentlich mindestens 15 Stunden umfasst
- vorübergehend beschäftigungslos (d.h. Sie haben keine Beschäftigung, in der Sie mindestens 15 Std. pro Woche arbeiten)
Meine Frage:
Sind die mind. 15 Std pro Woche und mehr als 450 Brutto/Monat die Voraussetzung, dass es als SV-pflichtiger Job gilt ?
Oder gilt das nur, wenn man arbeitssuchend gemeldet ist ?
Beispielsweise kann man ja mit 14 Std. pro Woche über 450/Monat kommen.
nach den Richtlinien der Agentur für Arbeit gilt man als arbeitslos,
- wenn man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sucht, die wöchentlich mindestens 15 Stunden umfasst
- vorübergehend beschäftigungslos (d.h. Sie haben keine Beschäftigung, in der Sie mindestens 15 Std. pro Woche arbeiten)
Meine Frage:
Sind die mind. 15 Std pro Woche und mehr als 450 Brutto/Monat die Voraussetzung, dass es als SV-pflichtiger Job gilt ?
Oder gilt das nur, wenn man arbeitssuchend gemeldet ist ?
Beispielsweise kann man ja mit 14 Std. pro Woche über 450/Monat kommen.
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