Hallo Ihr Lieben,
hab da mal eine Frage zu einer Sache die ich nicht ganz verstanden habe beim Arbeitsamt.
Ich habe mich ab dem 02.01.2014 Arbeitslos gemeldet.
Ab dem 01.03.2014 habe ich mich selbstständig gemacht mit Existenzgründungszuschuss. Dieser wurde mir am 01.09.2014 das letzte mal ausbezahlt. Da mein Geschäft leider nicht so angelaufen ist wie ich mir das vorgestellt habe, habe ich das Gewerbe wieder abgemeldet und mich am 13.10.14 wieder Arbeitslos gemeldet. Heute hatte ich schon Termin bei meinem SB den ich noch von Anfang des Jahres hatte. Bereits damals kamen wir auf das Gespräch Umschulung. In der letzten Zeit meiner Selbstständigkeit habe ich mir auch schon Gedanken gemacht bezüglich Umschulung.
Nun habe ich mich dafür Entschieden eine zu machen die am 02.02.2015 beginnen würden und Arbeitsamt würde die Kosten tragen.
Meine Frage ist: Mein Anspruch auf ALG 1 endet mit dem 31.12.2014
Das heißt ja das ich dann ab dem 01.01.2015 ALG 2 bekommen würde. Das ist mir klar.
Nun sagte mir mein Berater aber das ich mir für die 3 Monate bis zum Umschulung beginn einen Job suchen sollte der Sozialversicherungspflichtig ist damit ich zu Beginn der Umschulung wieder Anspruch auf ALG 1 habe damit ich dass die volle 24 Monate während der Umschulung beziehen kann unabhängig davon wie hoch mein Restanspruch auf ALG1 ist.
Habe ich das richtig verstanden?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Danke im vorraus
hab da mal eine Frage zu einer Sache die ich nicht ganz verstanden habe beim Arbeitsamt.
Ich habe mich ab dem 02.01.2014 Arbeitslos gemeldet.
Ab dem 01.03.2014 habe ich mich selbstständig gemacht mit Existenzgründungszuschuss. Dieser wurde mir am 01.09.2014 das letzte mal ausbezahlt. Da mein Geschäft leider nicht so angelaufen ist wie ich mir das vorgestellt habe, habe ich das Gewerbe wieder abgemeldet und mich am 13.10.14 wieder Arbeitslos gemeldet. Heute hatte ich schon Termin bei meinem SB den ich noch von Anfang des Jahres hatte. Bereits damals kamen wir auf das Gespräch Umschulung. In der letzten Zeit meiner Selbstständigkeit habe ich mir auch schon Gedanken gemacht bezüglich Umschulung.
Nun habe ich mich dafür Entschieden eine zu machen die am 02.02.2015 beginnen würden und Arbeitsamt würde die Kosten tragen.
Meine Frage ist: Mein Anspruch auf ALG 1 endet mit dem 31.12.2014
Das heißt ja das ich dann ab dem 01.01.2015 ALG 2 bekommen würde. Das ist mir klar.
Nun sagte mir mein Berater aber das ich mir für die 3 Monate bis zum Umschulung beginn einen Job suchen sollte der Sozialversicherungspflichtig ist damit ich zu Beginn der Umschulung wieder Anspruch auf ALG 1 habe damit ich dass die volle 24 Monate während der Umschulung beziehen kann unabhängig davon wie hoch mein Restanspruch auf ALG1 ist.
Habe ich das richtig verstanden?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Danke im vorraus
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