Hallo Ihr Wissenden,
kurz nochmal meine Situation:
Ich habe zwei Kinder und bin berufstätig. Die Kindsmutter bezieht ALG II, Kindergeld und von mir natürlich monatlich Unterhalt für die Kinder. Wir leben in getrennten Haushalten.
Mein Nettolohn beträgt normalerweise regelmäßig 1.230,- und ich zahle insgesamt 266,- Unterhalt/Monat (mir bleibt also etwas weniger als 1.000,- ). Für den restlichen Unterhaltsanspruch der Kinder tritt die Unterhaltsvorschusskasse ein.
Nun habe ich aktuell einen einmaligen Bonus in nicht unerheblicher Höhe (ca. 140,- netto) erhalten. Das ich mir davon nun kein 3. paar Schuhe kaufen kann ist mir klar ... nur wem steht diese Sonderzahlung zu: Der Unterhaltsvorschusskasse, die ja quasi für meine "Zahlungsunfähigkeit" einspringen - oder dem Jobcenter, welches mich einst dazu verpflichtet hatte, jegliche weitere Leistungen nicht an die Kindsmutter, sondern ausschließlich ans Jobcenter zu erbringen?
Zwar wollte man dort vor 5 Jahren die Packung Windeln nicht annehmen - trotzdem wurde ich im letzten Jahr noch einmal schriftlich an diese Verpflichtung "erinnert".
kurz nochmal meine Situation:
Ich habe zwei Kinder und bin berufstätig. Die Kindsmutter bezieht ALG II, Kindergeld und von mir natürlich monatlich Unterhalt für die Kinder. Wir leben in getrennten Haushalten.
Mein Nettolohn beträgt normalerweise regelmäßig 1.230,- und ich zahle insgesamt 266,- Unterhalt/Monat (mir bleibt also etwas weniger als 1.000,- ). Für den restlichen Unterhaltsanspruch der Kinder tritt die Unterhaltsvorschusskasse ein.
Nun habe ich aktuell einen einmaligen Bonus in nicht unerheblicher Höhe (ca. 140,- netto) erhalten. Das ich mir davon nun kein 3. paar Schuhe kaufen kann ist mir klar ... nur wem steht diese Sonderzahlung zu: Der Unterhaltsvorschusskasse, die ja quasi für meine "Zahlungsunfähigkeit" einspringen - oder dem Jobcenter, welches mich einst dazu verpflichtet hatte, jegliche weitere Leistungen nicht an die Kindsmutter, sondern ausschließlich ans Jobcenter zu erbringen?
Zwar wollte man dort vor 5 Jahren die Packung Windeln nicht annehmen - trotzdem wurde ich im letzten Jahr noch einmal schriftlich an diese Verpflichtung "erinnert".
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire