Noch nicht gearbeitet, trotzdem Wohngeld?

mercredi 22 octobre 2014

Hallo, ich bin 23 und bin zur Zeit arbeitslos, ich hatte eignt. vor zu studieren doch das hat nicht geklappt und deswegen wollt ich es im Sommersemester nochmals probieren und in der zwischenzeit irgendwo Vollzeit arbeiten.



Folgendes Problem:

Ich habe ständig streit mit meinen Eltern und wurde sozusagen rausgeworfen, heute, jetzt leb ich, solange ich nichts anderes habe, bei meiner freundin - die wohnt jedoch selber noch bei ihren Eltern. D.h. ich kann da nicht auf Dauer hin.



Ich weiß nicht weiter, ich habe zwar gegoogelt doch nur andere fälle gefunden, in denen die Leute schon gearbeitet haben und Arbeitslosengeld bekommen. Ich jedoch, habe meine FH Reife gemacht und danach ein Freiwilliges Soziales Jahr, bzw hab ich mit dem FSJ die FH Reife erhalten. Das heißt ich bekomme zwar auch arbeitslosengeld, jedoch nur in höhe von 200 euro.. mit 200 euro komm ich jedoch nicht sehr weit, klar will ich arbeiten und bewerbe mich auch, doch wer weiß wie lange es noch dauert bis ich eine Arbeit finde und dann eben auch den ersten Lohn erhalte..



Meine frage ist nun, kann ich, trotzdessen dass ich theoretisch nichts gemacht hab (arbeitsmäßig), wohngeld anfordern/bekommen?

da es erst jetzt passiert ist, hatte ich noch keine gelegenheit nach einer wohnung zu suchen, jedoch kosten hier 1 zimmerwohnungen um den dreh rum 400 euro dazu müsst ich mich ja noch ernähren, das heißt im monat komm ich definitiv nicht mit den 200 euro aus.. und wenn ich einen aushilfsjob suchen sollte (da man die ja wesentlich leichter kriegt als vollzeit stellen) bekomme ich kein arbeitslosengeld mehr - da es "verarschung" wäre, wenn ich arbeitslosengeld beziehe und einen aushilfsjob mache.



die frage ist nun, was soll / kann ich tun? wie soll ich vorgehen?



vielen dank für jegliche hilfe und für die zeit die ihr euch dafür genommen habt.




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