Eingliederungsvereinbarung Maßnahme zur aktivierung nach§45

lundi 20 octobre 2014

Hallo

ich bin neu hier im forum.

seit dem.01.09.2014 Alg1 bezieher

Ich habe eine abgeschloßene ausbildung in deutschland abgeschloßen.



Heute Hatte ich ein gespräch mit einer sachbearbeiterin,

die hat mich nach meinen bewerbungen gefragt hab 40 bewerbungen seid dem weggeschickt.



Die Dame hat zu mir gesagt das sie mich eingeladen hat um mich in ein vollzeit Praktikum zu schicken.



beim weiteren gespräch meinte die damme das ich nicht in der lage bin mich richtig zu bewerben,

meine frage war wieso soll ich an der Maßnahme teilnehmen.

da ich ein migrationshintergrund habe, soll ich mich integrieren.

bin in deutschland geboren und aufgewachsen.



Daraufhin hat sie mir folgendes hingelegt und meinte ich muß das unterschreiben.



ich zu ichr ich unterschreibe garnichts.

sie wen sie einer schwarzarbeit nachgehen sollten sie sich bei uns abmelden,

ich zu ihr das war jetzt eine unterstellung,

sie unterschreiben sie endlich ich muß meine kinder abholen.



ich nein ich unterschreibe nichts.

sie dan werde ich sie sperren wen sie an der maßnahme nicht teilnehmen.

ich mit welcher begründung,

sie so wollen nicht an der maßnahme teilnehmen,

ich nehme teil unterschreibe aber nichts.

sie hat die eingliederungsvereinbarung unterschrieben und gemeint ich soll es auch unterschreiben und in ichren briefkassten werfen.

ich habe den ganzen papierkrempel mitgenommen.

und wende mich jetzt an euch....





folgendes steht in der eingliederungsvereinbarung.



Eingliederungsvereinbarung zwischen

herrn......

und Agentur für Arbeit ....

gültig bis .... .... ... soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird





Ziel(e)

Arbeitsaufnahme als .......... in Vollzeit in ............ und Tagespendelbereich





1.Unterstützung durch die Agentur Für Arbeit.....

Wir veröffentlichen ihr Stellengesuch mit dem Status anonym veröfentlicht in der jobbörse der Agentur für Arbeit.



Wir berücksichtigen Ihr Stellengesuch bei internen Stellengsuchläufen und werden Sie bei passenden Stellen zeitnah informieren.



Wir stellen ihnen die Selbstinformationseinrichtungen (Sie) in unserem

Berufsinformationszentrum BIZ Zur Verfügung.



Der Nächste Termin wird Ihnen zugeschickt.



Sie haben die Möglichkeit ab dem .....bis .... an der Teilnahme der Maßnahme AViBa bei Träger Context.

(Was es ist konte sie mir nicht erklären bzw was ich dort lerne)





Wir fördern ihre Bewerbungen mit 5Euro Pro nachgewiesener schriftlicher Bewerbung bis 300 Euro im zeitraum von bis E-mail bewerbungen gelten nicht als schriftliche bewerbungen die kostenerstattung ist zeitlich begrenzt und endet spätestens mit dem Eintritt einer Integration bzw.Abmeldung



2. Aktivitäten von ....mir...



Sie bewerben sich mindestens 8 mal pro Monat auf ausgeschriebene Stellen oder initiativ im oben genannten Bereich.Ihre Bewerbungen werden Sie anhand des Bewrbungstagebuchs dokumentiert.Wenn Sie die geförderten Eigenbemühungen ohne wichtigen Grund nicht oder nicht im geförderten Umfang nachweisen,tritt eine Sperrzeit (Wegfall Arbeitslosengeld) von zwei Wochen ein(§ 159 Abs.1 Satz 3 i.V.m § 159 Abs. 5 SGB III)



Sie nehmen an der maßnahme Context ab dem...... bis..... teil.

Sie nehmen den Termin beim psychologischen Dienst teil. (Ich bin nicht psychisch Krank)



Sie nutzen zur Stellensuche die Jobbörse (http://ift.tt/N925QC) Internet Stellenbörsen,

Zeitungen und Fachzeitschriften, Freunde und Bekannte.



Sie bieten in ihren Bewerbungen eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber (Probearbeit) an.Den Antrag für die Maßnahme bei einem Arbeitgeber werde ich vor Beginn unter der Tel.- Nr. 0800 4 5555 00 stellen.



Die Erstattung ist nach § 44 SGB III auf die notwendugen Kosten beschränkt; teilweise werden Kosten pauschal erstattet. Daher kann die Erstattung gegenfalls nicht in der von Ihnen beantragten Höhe erfolgen.Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Nr.3 der Agentur für Arbeit oder fragen Sie ihren Vermittler.Die kostenerstattung ist zeitlich begrenzt und endet spätestens mit dem Eintritt einer Integration bzw.Abmeldung





3.Rechtsfolgenbelehrung

Ich bin darüber Informiert,dass ich verpflichtet bin,die für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und den Abschluss eines Ausbildungs-oder Arbeitsverhältnisses unter Benennung des arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich mitzuteilen (§38 Abs.2 SGB III)







Ist das rechtens ich war noch nie arbeitsuchend und finde es sehr dreist mich ichrgendwo hin zu schicken wo sie mir nicht mal erklären kann was es genau ist.





Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und Beruflichen Eingliederung gem.§ 45 Abs.1 S . 1 SGB III des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - SGB III





Sehr geehrter Herr.....4die agentur für arbeit kann zur unterstützung ihrer beruflichen eingliederung träger mit der durchführung von maßnahmen zur aktivierung und beruflichen eingliederung auf der rechtsgrundlage des §45SGBIII beauftragen.



Zur unterstützung ihrer beruflichen eingliederung weise ich sie nachfolgender maßnahme zu:



Maßnahmebezeichnung maßnahme zur Aktivierung und Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht



Vollzeit

Context Wirtschafts- und Arbeitsentwicklung GmbH



Der zuweisungszeitraum bezeht sich auf die zeit der Maßnahmeteilnahme.Sollten sie während dieses zeitraumes an bestimmten Tagen nicht an der Maßnahme teilnehmen, verlängert sich dieser zeitraum um diese Fehltage.



Haben sie einen anspruch auf Arbeitslosengeld, wird dieses endsprechend der rechtlichen Vorraussetzungen während der maßnahme weitergewährt.darüber hinaus können die notwendigen Kosten, die Ihnen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilnahme an der Maßnahme endstanden sind, vom Träger erstattet werden.

Ihre Mitwirkungspflichten erstrecken sich auf die aktive Teilnahme an der Maßnahme sowie auf die Aktivitä, die der beauftragte Träger im Zusammenhang mit ihrer beruflichen eingliederung von ihnen fordert.



zu den mitwirkungspflichten zählen beispielsweise:

persönliche vorsprache beim träger nach dessen aufforderung die unverzügliche meldung von zeiten der arbeitsunfähigkeit beim träger (ab dem ersten tag mit bescheinigung nachzuweisen)

die einhaltung der verabredeten termine

aktive mitvirkung bis zum ende der zuweisungsdauer



verletzen sie ihre mitwirkungspflichten ohne wichtigen grund, wird die agentur nach unterrichtung durch den beauftragten träger prüfen ob eine sperrzeit eintritt



hinweise:

dem beauftragten träger wird ein selektiver zugriff auf die daten ihres bewerberprofils eingeräumt,

das bei der agentur für arbeit geführt wird.



beachten sie bitte unbedingt die nachfolgende Rechtsfolgebelehrung



rechtsfolgebelehrung:

lehnen sie ohne wichtigen grund die teilnahme an der umseitig angebotene maßnahme zur aktivierung und beruflichen eingliederung ab,treten sie diese nicht an ,brechen sie die maßnahme ab oder werden sie wegen ihres maßnahmewiedrigen verhaltens durch den maßnahmträger oder die agentur für arbeit aus der maßnahme ausgeschloßen ,tritt eine sperrzeit ein (§ 159 Abs. 1Nrn. 4 und 5 SGB III).Sie dauert längstens 12 wochen .

IIgemäß § 31ai.V.m §31 Abs.24.Nr 3





Bitte hilft mir:

Bekomme ich eine sperre weil ich nicht unterschrieben habe????

Bin ich verpflichtet an dieser maßnahme teil zunehmen ?? was erwatet mich wen ich nicht an der maßnahme nicht teilnehme

wieso soll ich zum Psyhologischen Dienst.



Liebe grüße




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