Abmelden aus ALG1 bei Aufnahme von freiberuflicher Tätigkeit

lundi 20 octobre 2014

Hallo Zusammen,



Mittlerweile geht meine Arbeitslosigkeit dem Ende zu. Aber auch hierfür benötige ich euren Rat.



Im Dezember werde ich freiberuflich als Dozent arbeiten. Wie und wann muss ich mich aus der Arbeitslosigkeit abmelden? Mache ich das im Voraus zum Stichtag, oder rufe ich am ersten Tag meiner Tätigkeit an? Muss ich was schicken?



Weil ich ja als Selbstständiger arbeiten werde, erwerbe ich ja keinen neuen Anspruch auf ALG 1 (ich möchte mich nicht freiwillig versichern). bleibt der noch verbleibende Anspruch für die vollen 4 Jahre ab Feststellung erhalten?



Kann ich meinen Restanspruch problemlos wieder geltend machen, wenn ich mal keinen Lehrauftrag bekomme? Oder gibt es Probleme, wenn ich mich mal nur für wenige Wochen an- und wieder abmelde?



Habt ihr sonst noch irgendwelche Tips für den Übergang?



Vielen Dank, und LG



Umeuzo




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