Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war im letzten Jahr für die dauer von 7 Monaten sozialversicherungspflichtig bei einer Leihfirma beschäftigt. Der Vertrag lief zum 19.12.2014 dann aus und wurde nicht verlängert. Da mir dies bereits am 17.12 mitgeteilt wurde habe ich dann auch direkt am 18.12. das Jobcenter aufgesucht und mich arbeitslos gemeldet. Am 07.01.2015 bekam ich dann auch die Bewilligung. Da mein Lohn vom Dezember aber noch ausstand und ich das Geld Mitte Januar bekam wurden mir die Leistungen entsprechend erst ab Februar bewilligt. Nun nach etwa 9 Monaten habe ich Post von der Krankenkasse bekommen und die beanstanden nun dass ich in der Zeit vom 20.12.2014 bis 31.01.2015 nicht versichert war weil keine Beiträge gezahlt wurden.
Nun ist meine Frage ob ich diese Beiträge nun aus eigener Tasche zahlen muss oder ob es das Jobcenter hätte zahlen müssen.
ich war im letzten Jahr für die dauer von 7 Monaten sozialversicherungspflichtig bei einer Leihfirma beschäftigt. Der Vertrag lief zum 19.12.2014 dann aus und wurde nicht verlängert. Da mir dies bereits am 17.12 mitgeteilt wurde habe ich dann auch direkt am 18.12. das Jobcenter aufgesucht und mich arbeitslos gemeldet. Am 07.01.2015 bekam ich dann auch die Bewilligung. Da mein Lohn vom Dezember aber noch ausstand und ich das Geld Mitte Januar bekam wurden mir die Leistungen entsprechend erst ab Februar bewilligt. Nun nach etwa 9 Monaten habe ich Post von der Krankenkasse bekommen und die beanstanden nun dass ich in der Zeit vom 20.12.2014 bis 31.01.2015 nicht versichert war weil keine Beiträge gezahlt wurden.
Nun ist meine Frage ob ich diese Beiträge nun aus eigener Tasche zahlen muss oder ob es das Jobcenter hätte zahlen müssen.
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