Ruhr Nachrichten
Auskunft einer Arbeitsagentur muss verlässlich sein
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Auskunft einer Arbeitsagentur muss verlässlich sein. Gie�en (dpa/tmn) «Bis zum Ende des Jahres 2014» muss der Antrag bei der Agentur für Arbeit sein. Kommt das Schreiben dann zu spät, können das dem Antragsteller nicht zur Last gelegt werden.
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