Hallo zusammen,
Ich habe gerade Post bekommen in dem mein Widerspruch auf Ablehnung meines Arbeitslosengelds zurückgewiesen wurde. Der Fall in Kürze:
Ich hatte von 25.Juni - 22.Oktober 2012 ein befristetes Beschäftigungsverhältnis
War ab dem 15.10.12 bis heute Krankgeschrieben. Dazwischen hatte ich 3 mal Unterhaltsgeld von der DRV wegen einer Maßnahme zur Teilnahme am Arbeitsleben.
Also war ich meiner Meinung nach vom 25.6.12 bis zur Antragstellung am 4.6.15 in einem Versicherungspflichtigen Verhältnis. Das AA schreibt das ich die Zeiten nicht erfüllt habe auch nicht wenn die Rahmenfrist verlängert auf 5 Jahre bedingt durch die Leistungen der DRV . Da rechnen sie immer erst ab dem 1.11.12 und können die Zeiten vom 25.6.12 - 1.11.12 werden nicht berücksichtigt da sie nicht in die Rahmenfrist fallen. Ich war doch aber wie schon gesagt vom 25.6.12 bis jetzt nahtlos in einem Versicherungspflichtigen Verhältnis.
Ich bin für jeden Rat dankbar.
Grüße
Manne
Ich habe gerade Post bekommen in dem mein Widerspruch auf Ablehnung meines Arbeitslosengelds zurückgewiesen wurde. Der Fall in Kürze:
Ich hatte von 25.Juni - 22.Oktober 2012 ein befristetes Beschäftigungsverhältnis
War ab dem 15.10.12 bis heute Krankgeschrieben. Dazwischen hatte ich 3 mal Unterhaltsgeld von der DRV wegen einer Maßnahme zur Teilnahme am Arbeitsleben.
Also war ich meiner Meinung nach vom 25.6.12 bis zur Antragstellung am 4.6.15 in einem Versicherungspflichtigen Verhältnis. Das AA schreibt das ich die Zeiten nicht erfüllt habe auch nicht wenn die Rahmenfrist verlängert auf 5 Jahre bedingt durch die Leistungen der DRV . Da rechnen sie immer erst ab dem 1.11.12 und können die Zeiten vom 25.6.12 - 1.11.12 werden nicht berücksichtigt da sie nicht in die Rahmenfrist fallen. Ich war doch aber wie schon gesagt vom 25.6.12 bis jetzt nahtlos in einem Versicherungspflichtigen Verhältnis.
Ich bin für jeden Rat dankbar.
Grüße
Manne
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire