Zumutbarkeit/Höhe ALG1 nach Auslandstätigkeit

jeudi 27 août 2015

Hallo,

ich suche Hilfe in meinem speziellem Fall.

Ich bin seit 8 Jahren als Saisonarbeiter in der Schweiz tätig und habe nun beschlossen, wenn Möglich, ab Oktober wieder in Deutschland zu arbeiten.
Für mich ergeben sich nun einige "Probleme"/Fragen.

Dadurch, dass ich Unechter Grenzgänger bin, wird mein ALG1 nach dem Schweizer Gehalt berechnet. Ich bekomme im Oktober eine Neuberechnung/Neuanspruch. Dies wird schätzungsweise 400€ über dem Nettolohn liegen, den man in Sachsen in meiner Branche verdienen kann.
Ich würde, auch wenn der Nettolohn niedriger als das ALG1 ist, in Deutschland arbeiten.

Die 1. Frage ist nun, wie verhält es sich genau, wenn ich jetzt z.B nach 3 Monaten in Deutschland aus irgendeinem Grund gekündigt werde und dann wieder ALG1 beziehen will?
Bekomme ich weiterhin das "höhere" ALG1, da ich ja dort einen Restanspuch von knapp einem Jahr haben werde, oder wird man mir die Tätigkeit in Deutschland anrechnen?
Ich habe auch irgendwo gelesen, dass man bei einer Neuberechnung ggf. das logischerweise höhere Gehalt aus der Schweiz zur Berechnung nehmen kann, vorrausgesetzt es war in den letzten 2 Jahren?

Die 2. Frage ist: laut Zumutbarkeitsgesetz müsste ich theoretisch keine Stelle annehmen, die 80% unter meinem letzten Lohn liegt? Gilt dies auch für das in der Schweiz erzielte Entgelt (falls ja, wäre ich höchstwahrscheinlich sehr schwer vermittelbar, wenn ich darauf "pochen" würde)?
Und wie verhält es sich jetzt wieder bei dem Bsp., wenn ich nach 3 Monaten in Deutschland gekündigt werden würde? Nimmt man dann beim Zumutbarkeitsgesetz den letzten Lohn vom deutschen Arbeitgeber, oder den Lohn der bei der Bemessung vom ALG1 zu Grunde lag?
Sollte es das deutshe Entgelt sein, müsste ich dann ja zwangsläufig fast alle Jobs annehmen, die mir das Amt anbietet (dies wäre nur bedingt in meinem Interesse).


Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!

Vielen Dank und LG



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