Hallo
Ich habe folgendes Problem.Bzw.noch ist es kein Problem.
Bevor ich aber zum Eigentlichen komme muß ich erst einiges vorweg erklären.
Ich lebe mit meiner Partnerin und unseren gemeinsamen Kindern zusammen.
Meine Kinder sind 4 (Kindergarten) und 10 (5.Klasse).
Meine Partnerin hat seit ca. einem Monat einen Midijob.Momentan noch 450 Euro aber ab Januar 750 Euro (Sozialversicherungspflichtig).
Ihre Arbeitszeiten sind etwas flexibel.
Normalerweise arbeitet sie Freitags bis Montags von 10-19 Uhr.
Aber es kommt auch oft vor das sie an anderen Tagen/Zeiten arbeiten muss.
Z.B. muss sie in den Ferien nun von Freitags bis Dienstags oder sogar Mittwochs arbeiten.
Nun ist es so das ich am kommenden Freitag einen Termin habe beim Jobcenter.Die übliche Einladung halt (Gespräch berufliche Situation)
Jetzt haben wir große Sorge das mir eine Maßnahme angeboten wird.
Da wir keine Möglichkeit haben eine Aufsicht für unsere Kinder zu finden müsste meine Partnerin quasi ihren Job wieder aufgeben.
Kann das Jobcenter meine Partnerin zwingen das sie Ihre Stelle aufgiebt nur damit ich eine Maßnahme/Schulung machen kann?
Denn es ist doch eigentlich das Ziel die Hilfsbedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden.
Durch die Aufgabe des Jobs wird aber die Hifsbedürftigkeit erhöht.
Eine angebotene Schulung ist ja keine Garantie auf eine Festanstellung.
Wie soll ich mich nun bei dem Gespräch verhalten falls mir eine Schulung angeboten wird?
Kann ich diese ablehnen weil ich ja keine Möglichkeit habe meine Kinder unter zu bringen?
Meine Mutter ist schwer krank,Vater verstorben und die Eltern meiner Partnerin leben in Dresden (500Km Entfernung).
Hoffe Ihr könnt mir helfen?
Ich habe folgendes Problem.Bzw.noch ist es kein Problem.
Bevor ich aber zum Eigentlichen komme muß ich erst einiges vorweg erklären.
Ich lebe mit meiner Partnerin und unseren gemeinsamen Kindern zusammen.
Meine Kinder sind 4 (Kindergarten) und 10 (5.Klasse).
Meine Partnerin hat seit ca. einem Monat einen Midijob.Momentan noch 450 Euro aber ab Januar 750 Euro (Sozialversicherungspflichtig).
Ihre Arbeitszeiten sind etwas flexibel.
Normalerweise arbeitet sie Freitags bis Montags von 10-19 Uhr.
Aber es kommt auch oft vor das sie an anderen Tagen/Zeiten arbeiten muss.
Z.B. muss sie in den Ferien nun von Freitags bis Dienstags oder sogar Mittwochs arbeiten.
Nun ist es so das ich am kommenden Freitag einen Termin habe beim Jobcenter.Die übliche Einladung halt (Gespräch berufliche Situation)
Jetzt haben wir große Sorge das mir eine Maßnahme angeboten wird.
Da wir keine Möglichkeit haben eine Aufsicht für unsere Kinder zu finden müsste meine Partnerin quasi ihren Job wieder aufgeben.
Kann das Jobcenter meine Partnerin zwingen das sie Ihre Stelle aufgiebt nur damit ich eine Maßnahme/Schulung machen kann?
Denn es ist doch eigentlich das Ziel die Hilfsbedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden.
Durch die Aufgabe des Jobs wird aber die Hifsbedürftigkeit erhöht.
Eine angebotene Schulung ist ja keine Garantie auf eine Festanstellung.
Wie soll ich mich nun bei dem Gespräch verhalten falls mir eine Schulung angeboten wird?
Kann ich diese ablehnen weil ich ja keine Möglichkeit habe meine Kinder unter zu bringen?
Meine Mutter ist schwer krank,Vater verstorben und die Eltern meiner Partnerin leben in Dresden (500Km Entfernung).
Hoffe Ihr könnt mir helfen?
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire