Hallo zusammen,
Ende März 2015 habe ich 2 Jahre durchgehend bei einer Firma gearbeitet. Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma angestellt, habe eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Ich möchte versuchen auszuwandern, allerdings nach Südeuropa als Ingenieur. Das Vorhaben kann sicherlich schief gehen nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage vor Ort, dann müsste ich nach Deutschland zurückkehren. Ich habe mir Folgendes überlegt, und wüsste gerne ob ich richtig liege:
Ich kündige Ende Februar 2015, Vertragsende zum Ende März 2015. Es wird vermutlich eine Auszahlung von ~30 Gleitzeitstunden geben. Ich melde mich nicht arbeitslos und auch nicht arbeitssuchend, sondern mache mich auf den Weg. Ich versuche vor Ort einen Job zu finden.
Möglichkeit a) es klappt. Dann bleibe ich vor Ort, könnte jedoch im Fall der Fälle bis Ende Juni 2018 jederzeit zurückkehren, und hätte Anspruch auf 9 Monate ALG I. (März 2015 plus 4 Jahre = März 2019; minus 9 Monate = Juni 2018)
Möglichkeit b) Ich finde nichts, und komme nach 3,4,5 Monaten zurück. Nach meiner Überlegung habe ich ab dem Tag der arbeitslosen- und arbeitssuchenden Meldung Anspruch auf ALG I, da die Sperrzeit ja bereits abgelaufen ist.
Dazu noch eine Frage c): Läuft die Sperrzeit ab dem Ende meiner Vertragslaufzeit, oder ab dem Einreichen meiner Kündigung?
Danke im Voraus!
Ende März 2015 habe ich 2 Jahre durchgehend bei einer Firma gearbeitet. Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma angestellt, habe eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Ich möchte versuchen auszuwandern, allerdings nach Südeuropa als Ingenieur. Das Vorhaben kann sicherlich schief gehen nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage vor Ort, dann müsste ich nach Deutschland zurückkehren. Ich habe mir Folgendes überlegt, und wüsste gerne ob ich richtig liege:
Ich kündige Ende Februar 2015, Vertragsende zum Ende März 2015. Es wird vermutlich eine Auszahlung von ~30 Gleitzeitstunden geben. Ich melde mich nicht arbeitslos und auch nicht arbeitssuchend, sondern mache mich auf den Weg. Ich versuche vor Ort einen Job zu finden.
Möglichkeit a) es klappt. Dann bleibe ich vor Ort, könnte jedoch im Fall der Fälle bis Ende Juni 2018 jederzeit zurückkehren, und hätte Anspruch auf 9 Monate ALG I. (März 2015 plus 4 Jahre = März 2019; minus 9 Monate = Juni 2018)
Möglichkeit b) Ich finde nichts, und komme nach 3,4,5 Monaten zurück. Nach meiner Überlegung habe ich ab dem Tag der arbeitslosen- und arbeitssuchenden Meldung Anspruch auf ALG I, da die Sperrzeit ja bereits abgelaufen ist.
Dazu noch eine Frage c): Läuft die Sperrzeit ab dem Ende meiner Vertragslaufzeit, oder ab dem Einreichen meiner Kündigung?
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