Hallo zusammen, seit über einem Monat bin ich jetzt arbeitslos. Laut ARGE sollte ich mich auf ein Stellenangebot in ca. 10 km Entfernung meines Wohnortes bewerben mit 32h pro Woche. Nach 2 Tagen nach meiner Bewerbung kam bei meinen Vermittlungsvorschlägen auf der Jobbörse der ARGE im Internet bereits die Meldung, dass dieses Stellenangebot geschlossen sei. Nun, 3 1/2 Wochen später hat der Arbeitgeber sich jetzt am Telefon gemeldet und gesagt, dass sie woanders (in 40 km) Entfernung einen Job haben, bei dem ich täglich insgesamt 4(!) Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren muss, um dann 4 Stunden und 45 Minuten dort zu arbeiten (nur 18 Stunden pro Woche), obwohl ich eigentlich laut Ziel der ARGE ne Stelle mit Ü30 Stunden und in max 20 km Entfernung suche. Bereits am Telefon habe ich gesagt, dass das schwer für mich erreichbar ist ohne PKW und sie sagte, dass bald bestimmt wieder ein Stellenangebot in meiner Nähe kommt. Morgen habe ich in 40 km Entfernung das Vorstellungsgespräch. Darf ich diese Stelle nach dem Vorstellungsgespräch ablehnen wegen Unzumutbarkeit oder werden dann meine Leistungen gekürzt? (§ 121 SGB III. Die täglichen Pendelzeiten zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte sind im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang. Das ist der Fall, wenn Sie insgesamt mehr als 2,5 Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden pendeln müssen und 2 Stunden bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden und weniger.) Schon mal danke für eure Antworten.
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