Hi,
habe ein paar Fragen zum Thema Wohngeld im Bezug auf das Mindesteinkommen.
Ich bin Wohngeldberechtigt. Mietstufe 3. Bin Student. Keine Einkünfte aus regulären Nebenjobs (vertragliche)
Im Haushaltsplan muss ich aber ein Mindesteinkommen angeben, welches ich auch erreiche durch diverse Tätigkeiten wie Nachhilfe/Umzugshelfer und Unterstützung von Eltern.
1 Frage: Muss das Mindesteinkommen (monatliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten + Eltern) zwingend 391 betragen, damit Wohngeld überhaupt bewilligt wird?
2 Frage: Ich habe mir im WoGG die Formel hergenommen und bei einer Miete von 245 komme ich bei Einkünften auf lediglich 140? Wann wird die Miete komplett übernommen?
Gehe ich mit den Einkünften runter, zb auf 100, komme ich auf einen Wohngeldzuschuss von 235, aber bei Einkünften von 100 wird doch erst gar kein Wohngeld bewilligt?
Es ist also gar nicht möglich das die komplette Miete vom Wohngeld übernommen wird?
habe ein paar Fragen zum Thema Wohngeld im Bezug auf das Mindesteinkommen.
Ich bin Wohngeldberechtigt. Mietstufe 3. Bin Student. Keine Einkünfte aus regulären Nebenjobs (vertragliche)
Im Haushaltsplan muss ich aber ein Mindesteinkommen angeben, welches ich auch erreiche durch diverse Tätigkeiten wie Nachhilfe/Umzugshelfer und Unterstützung von Eltern.
1 Frage: Muss das Mindesteinkommen (monatliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten + Eltern) zwingend 391 betragen, damit Wohngeld überhaupt bewilligt wird?
2 Frage: Ich habe mir im WoGG die Formel hergenommen und bei einer Miete von 245 komme ich bei Einkünften auf lediglich 140? Wann wird die Miete komplett übernommen?
Gehe ich mit den Einkünften runter, zb auf 100, komme ich auf einen Wohngeldzuschuss von 235, aber bei Einkünften von 100 wird doch erst gar kein Wohngeld bewilligt?
Es ist also gar nicht möglich das die komplette Miete vom Wohngeld übernommen wird?
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