Sperrzeit bei Eigenkündigung eines befristeten Vertrages

mardi 7 octobre 2014

Hallo zusammen,



ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, der am 17. Oktober endet. Wegen Überforderung war ich bereits krank geschrieben. Mit welchen Konsequenzen habe ich seitens der Arbeitsagentur zu rechnen, wenn ich diesen Vertrag jetzt sehr kurzfristig kündige - also anderthalb Wochen vor Ende ?

Geht das überhaupt oder bestehen hier auch für den Arbeitnehmer Fristen ?



Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.




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