Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Nach Beendigung meiner 3-jährigen Elternzeit (die vom AG auch nur am Stück genehmigt worden ist. Wollte eig. nur 2 Jahre nehmen und mir noch 1 Jahr "aufsparen"), arbeite ich seit Mai dieses Jahres wieder in Vollzeit bei meinem alten Arbeitgeber. Dies war im Vorfeld auch mit etlichen Problemen behaftet, da ich dem AG monatelang hinterhergerannt bin und er sich nur schwer dazu entscheiden konnte, mich wieder zu beschäftigen. Außerdem wurde mir ein Jahresvertrag mit Probezeit "untergejubelt", obwohl ich vorher einen unbefristeten Festvertrag hatte. Nun denn... das Kind ist in den Brunnen gefallen und laut Arbeitsgericht kann man nun nach 5 Monaten auch nichts mehr dran rütteln. Nun ist es so, dass das Betriebsklima eines der schlechtesten ist, die ich jeh erlebt habe. Nichts kann man dem Chef recht machen, man wird gemobbt, schikaniert, bloß gestellt und für dumm verkauft. Rechtfertigungen können und wollen nicht gehört werden und man steht als gestandene Frau, die wirklich nicht nah am Wasser gebaut ist, nach schlimmen Tagen kurz vor einem Nervenzusammenbruch.
Weil nichts mehr ging (bin alleinerziehend und habe Bedenken, mich nicht genug um meine 3-jährige Tochter kümmern zu können) bin ich zum Hausarzt, der hat mich 2 Wochen krank geschrieben, nun will ich aber ganz raus (leider hab ich in fast 4 Monaten "NOCH" keine andere Stelle gefunden) und das Jobcenter schickte mich zunächst zur Arbeitsagentur. Arbeitsagentur sagte, dass ich zunächst kündigen müsse, um die entsprechenden Unterlagen zu erhalten, die der Hausarzt ausfüllen kann, um auf ärtzliches Anraten kündigen zu können. Da ich aber in den letzten 2 Jahren vor Beschäftigung Hartz 4 erhielt, ist wohl nun das Jobcenter für mich zuständig! Der Anruf bei der Leistungsabteilung war aber negativ. Ich solle ein Mobbingtagebuch führen und mir einen Anwalt nehmen. Nun die Frage, ob ich ALG I oder ALG II erhalten würde und ob man einer alleinerziehenden, die immer gearbeitet hat und grundsätzlich nicht die große Krankmacherin ist, eine 3-monatige Sperre verhängen würde ??? Wird eine Kündigung des Arbeitnehmers auf ärtzliches Anraten akzeptiert?
Sorry, für die Menge Text und besten Dank für Antworten!
LG
Niesel
ich habe folgendes Problem.
Nach Beendigung meiner 3-jährigen Elternzeit (die vom AG auch nur am Stück genehmigt worden ist. Wollte eig. nur 2 Jahre nehmen und mir noch 1 Jahr "aufsparen"), arbeite ich seit Mai dieses Jahres wieder in Vollzeit bei meinem alten Arbeitgeber. Dies war im Vorfeld auch mit etlichen Problemen behaftet, da ich dem AG monatelang hinterhergerannt bin und er sich nur schwer dazu entscheiden konnte, mich wieder zu beschäftigen. Außerdem wurde mir ein Jahresvertrag mit Probezeit "untergejubelt", obwohl ich vorher einen unbefristeten Festvertrag hatte. Nun denn... das Kind ist in den Brunnen gefallen und laut Arbeitsgericht kann man nun nach 5 Monaten auch nichts mehr dran rütteln. Nun ist es so, dass das Betriebsklima eines der schlechtesten ist, die ich jeh erlebt habe. Nichts kann man dem Chef recht machen, man wird gemobbt, schikaniert, bloß gestellt und für dumm verkauft. Rechtfertigungen können und wollen nicht gehört werden und man steht als gestandene Frau, die wirklich nicht nah am Wasser gebaut ist, nach schlimmen Tagen kurz vor einem Nervenzusammenbruch.
Weil nichts mehr ging (bin alleinerziehend und habe Bedenken, mich nicht genug um meine 3-jährige Tochter kümmern zu können) bin ich zum Hausarzt, der hat mich 2 Wochen krank geschrieben, nun will ich aber ganz raus (leider hab ich in fast 4 Monaten "NOCH" keine andere Stelle gefunden) und das Jobcenter schickte mich zunächst zur Arbeitsagentur. Arbeitsagentur sagte, dass ich zunächst kündigen müsse, um die entsprechenden Unterlagen zu erhalten, die der Hausarzt ausfüllen kann, um auf ärtzliches Anraten kündigen zu können. Da ich aber in den letzten 2 Jahren vor Beschäftigung Hartz 4 erhielt, ist wohl nun das Jobcenter für mich zuständig! Der Anruf bei der Leistungsabteilung war aber negativ. Ich solle ein Mobbingtagebuch führen und mir einen Anwalt nehmen. Nun die Frage, ob ich ALG I oder ALG II erhalten würde und ob man einer alleinerziehenden, die immer gearbeitet hat und grundsätzlich nicht die große Krankmacherin ist, eine 3-monatige Sperre verhängen würde ??? Wird eine Kündigung des Arbeitnehmers auf ärtzliches Anraten akzeptiert?
Sorry, für die Menge Text und besten Dank für Antworten!
LG
Niesel
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