hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich war letztes Jahr 6 Wochen ALG-1 Bezieher und bin dann krank geworden (Depressionen) und war bis 20.08.2014 krank und habe in dieser Zeit Krankengeld bezogen.
Am 20.08. habe ich dann wieder AlG 1 beantragt. Als mir gesagt wurde, dass der Antrag bis zu 6 Wochen dauern könnte, habe ich dann, nach Rücksprache mit meiner Ansprechpartnerin, am 28.8. ALG 2 beantragt, da es hiess, diese Bewilligung ginge wesentlich schneller und ALG 1 wäre vorrangig und würde dann automatisch mit dem ALG 2 verrechnet werden.
inzwischen habe ich beide bescheide bekommen:
ALG 2 bekomme ich bis zum 31.10. und ab dann ALG 1. Und das verstehe ich nicht, warum dem so ist...
Kann mich jemand aufklären, ob es Sinn macht gegen den ALG1-Bescheid widerspruch einzulegen, damit ich schon ab dem 20.08. ALG 1 bekomme?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Leider kann ich hier nur alle 3-4 Tage rein schauen, da ich sonst kein internet habe.
Gruß
ich habe folgendes Problem:
ich war letztes Jahr 6 Wochen ALG-1 Bezieher und bin dann krank geworden (Depressionen) und war bis 20.08.2014 krank und habe in dieser Zeit Krankengeld bezogen.
Am 20.08. habe ich dann wieder AlG 1 beantragt. Als mir gesagt wurde, dass der Antrag bis zu 6 Wochen dauern könnte, habe ich dann, nach Rücksprache mit meiner Ansprechpartnerin, am 28.8. ALG 2 beantragt, da es hiess, diese Bewilligung ginge wesentlich schneller und ALG 1 wäre vorrangig und würde dann automatisch mit dem ALG 2 verrechnet werden.
inzwischen habe ich beide bescheide bekommen:
ALG 2 bekomme ich bis zum 31.10. und ab dann ALG 1. Und das verstehe ich nicht, warum dem so ist...
Kann mich jemand aufklären, ob es Sinn macht gegen den ALG1-Bescheid widerspruch einzulegen, damit ich schon ab dem 20.08. ALG 1 bekomme?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Leider kann ich hier nur alle 3-4 Tage rein schauen, da ich sonst kein internet habe.
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