Hallöchen,
das Ende des Jahres steht ja nun wieder an und damit verbunden kommen wieder die Bescheide von den Vermietern mit Nachzahlungsaufforderungen oder (mit Glück) Rückerstattungen.
Das wirft bei mir folgende Frage auf:
Wenn ich eine angemessene Wohnung hätte ist der Sachverhalt:
Nachforderung:
muss ich von meinem ALG 2 nachzahlen, Wohnungskosten wurden zu 100% vom Amt übernommen.
Demnach: GesamtMiete vom Amt + Nachforderung = Betrag den ich vom regelsatz nachzahlen muss.
Rückzahlung:
Wird an das JobCenter gezahlt ( bzw mir angerechnet),Wohnungskosten wurden zu 100 % vom Amt übernommen.
Demnach: Gesamtmiete vom Amt - Rückzahlung = Betrag geht 1:1 an das Amt da diese das Geld zu 100 % gezahlt haben.
soweit so gut...aber was ist wenn ich eine unangemessene Wohnung habe?
Dann müsste ich nach 6 Monaten den Differensbetrag zwischen übernommener Miete / tatsächlicher Miete VON MEINEM REGELSATZ übernehmen. In meinem Fall sind das ca 25 Euro im Monat.
Was ist in diesen Fällen:
Nachforderung:
muss ich von meinem ALG 2 nachzahlen, Wohnungskosten wurden in KdU Höhe vom Amt übernommen + 25 Euro Differenz beteiligung aus meinem Regelsatz.
Demnach: KdU Höhe+ Dfferenz Betrag + Nachforderung = Betrag den ich vom regelsatz nachzahlen muss.
Das interessante ist nun:
Rückzahlung:
Wird mir angerechnet als "Einkommen",Wohnungskosten wurden in KdU Höhe vom Amt übernommen, ich muss einen DifferenzBetrag zahlen ( also das was die Wohnung mehr kostet) --> aus meiner Lebens"Regeleistung"
Demnach: Gesamtmiete vom Amt in KdU Höhe + mein Differenzbetrag aus der Regelleistung - Rückzahlung = ???
Derzeit hat das Amt diese Rückzahlung angerechnet und mir als einkommen abgezogen.
Ich habe aber auch einen Betrag von monatlich 25 Euro von meinem Lebens"Regelsatz" zahlen müssen...demnach müsste das zu viel gezahlte doch in erster Linie an mich gehen und dürfte nicht angerechnet werden oder? Denn es ist wie beim Strom: ICH habe das von meiner Regelleistung bezahlt.
Also müsste ich das Geld wieder bekommen,damit mein ALG Satz wieder den ursprünglich an mich gezahlten 100 % entspricht?
Sonst würde ich ja doppelt bestraft werden.... 1. gehen monatlich 25 euro weg + am Jahresende muss ich die Rückzahlung vom Vermieter direkt an das Amt abtreten / gegenrechnen lassen. ---> Egal ob es Nachzahlungen / Rückahlungen sind.... ich muss beides aus eigener Tasche bezahlen.
Denn die Differenz habe ich ja aus "eigener" Tasche bezahlt ( also von dem ALG Satz der für mein Leben / Essen ect. bestimmt ist.
An sich dürfte das nicht Rechtens sein oder?
das Ende des Jahres steht ja nun wieder an und damit verbunden kommen wieder die Bescheide von den Vermietern mit Nachzahlungsaufforderungen oder (mit Glück) Rückerstattungen.
Das wirft bei mir folgende Frage auf:
Wenn ich eine angemessene Wohnung hätte ist der Sachverhalt:
Nachforderung:
muss ich von meinem ALG 2 nachzahlen, Wohnungskosten wurden zu 100% vom Amt übernommen.
Demnach: GesamtMiete vom Amt + Nachforderung = Betrag den ich vom regelsatz nachzahlen muss.
Rückzahlung:
Wird an das JobCenter gezahlt ( bzw mir angerechnet),Wohnungskosten wurden zu 100 % vom Amt übernommen.
Demnach: Gesamtmiete vom Amt - Rückzahlung = Betrag geht 1:1 an das Amt da diese das Geld zu 100 % gezahlt haben.
soweit so gut...aber was ist wenn ich eine unangemessene Wohnung habe?
Dann müsste ich nach 6 Monaten den Differensbetrag zwischen übernommener Miete / tatsächlicher Miete VON MEINEM REGELSATZ übernehmen. In meinem Fall sind das ca 25 Euro im Monat.
Was ist in diesen Fällen:
Nachforderung:
muss ich von meinem ALG 2 nachzahlen, Wohnungskosten wurden in KdU Höhe vom Amt übernommen + 25 Euro Differenz beteiligung aus meinem Regelsatz.
Demnach: KdU Höhe+ Dfferenz Betrag + Nachforderung = Betrag den ich vom regelsatz nachzahlen muss.
Das interessante ist nun:
Rückzahlung:
Wird mir angerechnet als "Einkommen",Wohnungskosten wurden in KdU Höhe vom Amt übernommen, ich muss einen DifferenzBetrag zahlen ( also das was die Wohnung mehr kostet) --> aus meiner Lebens"Regeleistung"
Demnach: Gesamtmiete vom Amt in KdU Höhe + mein Differenzbetrag aus der Regelleistung - Rückzahlung = ???
Derzeit hat das Amt diese Rückzahlung angerechnet und mir als einkommen abgezogen.
Ich habe aber auch einen Betrag von monatlich 25 Euro von meinem Lebens"Regelsatz" zahlen müssen...demnach müsste das zu viel gezahlte doch in erster Linie an mich gehen und dürfte nicht angerechnet werden oder? Denn es ist wie beim Strom: ICH habe das von meiner Regelleistung bezahlt.
Also müsste ich das Geld wieder bekommen,damit mein ALG Satz wieder den ursprünglich an mich gezahlten 100 % entspricht?
Sonst würde ich ja doppelt bestraft werden.... 1. gehen monatlich 25 euro weg + am Jahresende muss ich die Rückzahlung vom Vermieter direkt an das Amt abtreten / gegenrechnen lassen. ---> Egal ob es Nachzahlungen / Rückahlungen sind.... ich muss beides aus eigener Tasche bezahlen.
Denn die Differenz habe ich ja aus "eigener" Tasche bezahlt ( also von dem ALG Satz der für mein Leben / Essen ect. bestimmt ist.
An sich dürfte das nicht Rechtens sein oder?
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