Hallo und guten Tag,
ich war länger nicht mehr hier, jetzt treibt mich folgendes um -Ich bin ja nun Langzeit ALG2er und hab schon einiges an Maßnahmen durch. Hamburg wird ja nun "Experimentierfeld" und ich vielleicht bald zum Versuchskaninchen.
Nun hab ich zu dem Thema "0" Euro noch nix gefunden. Ich darf da meine eigenen Zweifel haben, stoße das Thema aber auch an, damit mehr darüber bekannt wird.
Mir geht bei dergleichen (auch bei Schulungen und Trainings) gegen den Strich, das ich beim "regelmäßigen" verlassen der Wohnung grundsätzlich Mehrkosten habe, die meines Erachtens durch den Regelsatz nicht hinreichend gedeckt werden (dazu gab es einschlägige Äußerungen von leitenden MA's des Arbeitsamtes im TV (."..das soll auch nicht so sein..") wenn ich recht erinnere). Handelt es sich bei der Begründung zum Verlassen der Wohnung dann auch noch um körperliche Tätigkeiten, spitzt sich das Ganze zu. Ein erheblicher Mehrverschleiß an Kleidung und anderen Dingen findet statt, was durch nichts wirklich gerechtfertigt wird.
Das Argument, über die Rückkehr in den 1. Arbeitsmarkt würde dann ja alles besser, verfängt hier nicht, weil ja keine Aussicht auf die Erwirkung einer Subsistenzrente besteht und kleine Mehrverdienste (oberhalb des ALG2 Satzes) allenfalls vorübergehende Glücksfälle darstellen, wenn sie denn eintreten.
Prinzipiell bleiben solche (zeitlich begrenzten) Umstände aber ohne längerfristige Auswirkung, weshalb grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Unterhalt mit dem Lebensminimum dauerhaft zu bestreiten ist. Entsprechend besteht die Notwendigkeit, damit auch dauerhaft kostendeckend zu wirtschaften.
Unter solchen Umständen bedeuten erzwungene Mehrausgaben den Versuch das labile und ständig gefährdete wirtschaftliche Gleichgewicht weiter zu Ungunsten der Betroffenen zu verschieben.
So weit so gut - aber was ist zu tun -
1. ist darauf hin zu wirken, das grundsätzlich die Zeiten, in denen Kleiderkammern und Tafeln ihre Dienste anbieten, wenigstens zeitweise Arbeitsfrei sind.
2. müssen in besonderen fällen Mehrbedarfe für Arbeitskleidung und dergleichen genehmigungsfähig sein ...
Wie seht Ihr das??
Gruss, Gantenbein
ich war länger nicht mehr hier, jetzt treibt mich folgendes um -Ich bin ja nun Langzeit ALG2er und hab schon einiges an Maßnahmen durch. Hamburg wird ja nun "Experimentierfeld" und ich vielleicht bald zum Versuchskaninchen.
Nun hab ich zu dem Thema "0" Euro noch nix gefunden. Ich darf da meine eigenen Zweifel haben, stoße das Thema aber auch an, damit mehr darüber bekannt wird.
Mir geht bei dergleichen (auch bei Schulungen und Trainings) gegen den Strich, das ich beim "regelmäßigen" verlassen der Wohnung grundsätzlich Mehrkosten habe, die meines Erachtens durch den Regelsatz nicht hinreichend gedeckt werden (dazu gab es einschlägige Äußerungen von leitenden MA's des Arbeitsamtes im TV (."..das soll auch nicht so sein..") wenn ich recht erinnere). Handelt es sich bei der Begründung zum Verlassen der Wohnung dann auch noch um körperliche Tätigkeiten, spitzt sich das Ganze zu. Ein erheblicher Mehrverschleiß an Kleidung und anderen Dingen findet statt, was durch nichts wirklich gerechtfertigt wird.
Das Argument, über die Rückkehr in den 1. Arbeitsmarkt würde dann ja alles besser, verfängt hier nicht, weil ja keine Aussicht auf die Erwirkung einer Subsistenzrente besteht und kleine Mehrverdienste (oberhalb des ALG2 Satzes) allenfalls vorübergehende Glücksfälle darstellen, wenn sie denn eintreten.
Prinzipiell bleiben solche (zeitlich begrenzten) Umstände aber ohne längerfristige Auswirkung, weshalb grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Unterhalt mit dem Lebensminimum dauerhaft zu bestreiten ist. Entsprechend besteht die Notwendigkeit, damit auch dauerhaft kostendeckend zu wirtschaften.
Unter solchen Umständen bedeuten erzwungene Mehrausgaben den Versuch das labile und ständig gefährdete wirtschaftliche Gleichgewicht weiter zu Ungunsten der Betroffenen zu verschieben.
So weit so gut - aber was ist zu tun -
1. ist darauf hin zu wirken, das grundsätzlich die Zeiten, in denen Kleiderkammern und Tafeln ihre Dienste anbieten, wenigstens zeitweise Arbeitsfrei sind.
2. müssen in besonderen fällen Mehrbedarfe für Arbeitskleidung und dergleichen genehmigungsfähig sein ...
Wie seht Ihr das??
Gruss, Gantenbein
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