Hallo zusammen,
vor zwei Jahren wurde unsere Niederlassung geschlossen, danach ein Jahr Transfergesellschaft und nun musste ich mich arbeitslos melden.
Bei der Berechnung meines ALG bestand ich darauf, die letzten 24 Monate als Berechnungsgrundlage zu nehmen, da wir noch gut Sonderzahlungen in der alten Firma bekommen haben und ich auf jeden Fall 10% mehr, als in der Transfergesellschaft bekommen hab. Hat sie auch erstmal gemacht - soweit so gut.
Aber dann bekomme ich den schriftlichen Bescheid mit der Ablehnung "unbillige Härte" - weil: "Das durchschnittliche Gehalt der letzten zwei Jahre übersteigt das Bemessungsentgelt nicht um mehr als zehn Prozent"
1) Meine Rechnung war wohl falsch oder?
Es geht darum, dass das durchschnittliche Monateinkommen der letzten 24 Monate 10 % höher ist als der Monatsdurchschnitt der letzten 12 Monate?
- Das stimmt dann, da schramme ich knapp vorbei.
2) Wo steht denn das mit diesen 10 % ? Die berufen sich auf § 150 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Aber ich finde diese Zahl da nicht?
70 Euronen mehr im Monat sind für mich schon was..
Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema und möchte mir antworten.
Danke schon mal :wink:
vor zwei Jahren wurde unsere Niederlassung geschlossen, danach ein Jahr Transfergesellschaft und nun musste ich mich arbeitslos melden.
Bei der Berechnung meines ALG bestand ich darauf, die letzten 24 Monate als Berechnungsgrundlage zu nehmen, da wir noch gut Sonderzahlungen in der alten Firma bekommen haben und ich auf jeden Fall 10% mehr, als in der Transfergesellschaft bekommen hab. Hat sie auch erstmal gemacht - soweit so gut.
Aber dann bekomme ich den schriftlichen Bescheid mit der Ablehnung "unbillige Härte" - weil: "Das durchschnittliche Gehalt der letzten zwei Jahre übersteigt das Bemessungsentgelt nicht um mehr als zehn Prozent"
1) Meine Rechnung war wohl falsch oder?
Es geht darum, dass das durchschnittliche Monateinkommen der letzten 24 Monate 10 % höher ist als der Monatsdurchschnitt der letzten 12 Monate?
- Das stimmt dann, da schramme ich knapp vorbei.
2) Wo steht denn das mit diesen 10 % ? Die berufen sich auf § 150 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Aber ich finde diese Zahl da nicht?
70 Euronen mehr im Monat sind für mich schon was..
Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema und möchte mir antworten.
Danke schon mal :wink:
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