Liebe Forenmitglieder,
eventuell könnt Ihr mir in folgender Angelegenheit kompetent weiterhelfen.
Ich habe mein Arbeitsverhältnis nach 5 Jahren zum 31.08.2014 selbst gekündigt. Unzweifelhaft ohne triftigen Grund und somit ebenso unzweifelhaft mit der Folge einer 3-monatigen Sperrfrist.
Ich hatte mich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet und meine persönliche Arbeitslosenmeldung bereits Mitte August in einem Gespräch mit meinem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur erledigt.
Die Rechtsfolgen waren hier für mich auch eindeutig: Kein Anspruch auf ALG I in den Monaten September bis November. Übernahme meiner KV-Beiträge durch die Arbeitsagentur.
Soweit so klar...
Nun hatte ich jedoch in der letzten August-Woche (also noch während meiner Beschäftigung) einen schweren Sportunfall, bin noch bis voraussichtlich 31. Oktober krank geschrieben und beziehe derzeit Krankengeld.
Laut Auskunft der Arbeitsagentur bin ich somit nie arbeitslos geworden und soll mich nach Ablauf meiner Krankschreibung erneut persönlich arbeitslos melden. Das werde ich natürlich umgehend am ersten Tag nach meiner Krankschreibung erledigen.
Wie verhält es sich nun mit meiner Sperrzeit? Läuft diese ungeachtet meiner Krankschreibung Ende November ab bzw. entsteht Anfang Dezember ein Leistungsanspruch meinerseits? Oder beginnt die Sperrzeit erst mit der Arbeitslosigkeit bzw. der Antragsstellung auf ALG I - also Anfang November (bis Ende Januar 2015)?
Schon im Voraus recht herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Karl
eventuell könnt Ihr mir in folgender Angelegenheit kompetent weiterhelfen.
Ich habe mein Arbeitsverhältnis nach 5 Jahren zum 31.08.2014 selbst gekündigt. Unzweifelhaft ohne triftigen Grund und somit ebenso unzweifelhaft mit der Folge einer 3-monatigen Sperrfrist.
Ich hatte mich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet und meine persönliche Arbeitslosenmeldung bereits Mitte August in einem Gespräch mit meinem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur erledigt.
Die Rechtsfolgen waren hier für mich auch eindeutig: Kein Anspruch auf ALG I in den Monaten September bis November. Übernahme meiner KV-Beiträge durch die Arbeitsagentur.
Soweit so klar...
Nun hatte ich jedoch in der letzten August-Woche (also noch während meiner Beschäftigung) einen schweren Sportunfall, bin noch bis voraussichtlich 31. Oktober krank geschrieben und beziehe derzeit Krankengeld.
Laut Auskunft der Arbeitsagentur bin ich somit nie arbeitslos geworden und soll mich nach Ablauf meiner Krankschreibung erneut persönlich arbeitslos melden. Das werde ich natürlich umgehend am ersten Tag nach meiner Krankschreibung erledigen.
Wie verhält es sich nun mit meiner Sperrzeit? Läuft diese ungeachtet meiner Krankschreibung Ende November ab bzw. entsteht Anfang Dezember ein Leistungsanspruch meinerseits? Oder beginnt die Sperrzeit erst mit der Arbeitslosigkeit bzw. der Antragsstellung auf ALG I - also Anfang November (bis Ende Januar 2015)?
Schon im Voraus recht herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Karl
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