Hallo,
mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Höhe des AloG bzw. deren Berechnungsbasis müßte ich eigentlich bei folgender Konstellation rechnen?
· Die grundsätzliche Einkommenshöhe der letzen Jahre lag immer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
· Vor Beginn der Arbeitslosigkeit gab es aber diese Besonderheiten:
Kann dies ggf. dazu führen, dass seitens der Agentur nicht das Maximum an AloG, begrenzt durch die BBG, als Berechnungsbasis herangezogen wird, sondern ein Durchschnittswert, der sich aus den 4-6 Monaten Vollzeitentgelt plus den Beträgen der Ausgleichszahlung ergibt?
Gruß
Paul
mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Höhe des AloG bzw. deren Berechnungsbasis müßte ich eigentlich bei folgender Konstellation rechnen?
· Die grundsätzliche Einkommenshöhe der letzen Jahre lag immer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
· Vor Beginn der Arbeitslosigkeit gab es aber diese Besonderheiten:
o Die letzten 4-6 Monate vor der Arbeitslosigkeit gab es Vollzeitentgelt oberhalb BBG
o 12 Monate davor, gab es aufgrund einer Langzeiterkrankung Krankengeldbezug, aber auch eine arbeitgeberseitige, steuer- und SV-pflichtige, vertraglich zugesicherte "Ausgleichszahlung", in Höhe von ca. 1.850,-- brutto je Monat des Krankengelsbezuges
Kann dies ggf. dazu führen, dass seitens der Agentur nicht das Maximum an AloG, begrenzt durch die BBG, als Berechnungsbasis herangezogen wird, sondern ein Durchschnittswert, der sich aus den 4-6 Monaten Vollzeitentgelt plus den Beträgen der Ausgleichszahlung ergibt?
Gruß
Paul
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