Schönen guten Tag, ich habe mich hier gerade registiert und hoffe, dass mir geholfen werden kann.
Meine Frau ist nach Ihrer einjährigen Elternzeit mit vollständigem Elterngeldbezug in die Arbeitslosigkeit gerutscht. Sie hat also in Ihrer Elternzeit nicht gearbeitet.
Nun wurde Ihr ALG-Bescheid berechnet.
In dem Bescheid steht, dass sie nach der Regelbemessung berechnet worden ist.
im SGB III §150 (3) steht nun, dass sih der Bemessungszeitreum auf 24 Monate verlängert.
Fallen dann die Elterngeldbezüge heraus?
Für mich sieht das als Laie so aus:
Geburt des Kindes: 01.10.13
Elternzeit: 01.10.13-30.09.14
Arbeitslos seit: 01.10.14
Bemessungszeitraum ist doch dann eigentlich 01.10.12-30.09.13 oder?
Dort hat meine Frau vollzeit für 1500,- Brutto gearbeitet. Dann "spucken" die Rechner nämlich ca. 600 EUR raus. Sehe ich das falsch? Auf dem Bescheid stehen nämkich nur ca. 330 EUR.
Bitte um Hilfe und ERklärung.
Vielen Dank
Meine Frau ist nach Ihrer einjährigen Elternzeit mit vollständigem Elterngeldbezug in die Arbeitslosigkeit gerutscht. Sie hat also in Ihrer Elternzeit nicht gearbeitet.
Nun wurde Ihr ALG-Bescheid berechnet.
In dem Bescheid steht, dass sie nach der Regelbemessung berechnet worden ist.
im SGB III §150 (3) steht nun, dass sih der Bemessungszeitreum auf 24 Monate verlängert.
Fallen dann die Elterngeldbezüge heraus?
Für mich sieht das als Laie so aus:
Geburt des Kindes: 01.10.13
Elternzeit: 01.10.13-30.09.14
Arbeitslos seit: 01.10.14
Bemessungszeitraum ist doch dann eigentlich 01.10.12-30.09.13 oder?
Dort hat meine Frau vollzeit für 1500,- Brutto gearbeitet. Dann "spucken" die Rechner nämlich ca. 600 EUR raus. Sehe ich das falsch? Auf dem Bescheid stehen nämkich nur ca. 330 EUR.
Bitte um Hilfe und ERklärung.
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