Hallo erstmal
Ich habe eine relativ komplexe Sachlage vor mir und bräuchte mal eure Meinung:
Ich habe während meines Masterstudiums aufgrund eines Praktikums und folgenden daran anschließenden temporär befristeten Arbeitsverträgen ca. 2 Jahre (Mai 2012 bis Juni 2014) voll versicherungspflichtig zu 80% bzw. 100% in der Schweiz als echter Grenzgänger gearbeitet.
Mein Vertrag wurde nicht verlängert und deshalb bin ich nun bis Januar 2015 in Vollzeit an meiner Masterthese - ab Februar 2015 bin ich exmatrikuliert und arbeitslos, FALLS ich nicht nahtlos eine Stelle finde (ich bewerbe mich zur Zeit schon).
Ich verstehe die Gesetzeslage nun so, dass ich als ECHTER Grenzgänger in die Schweiz, meine geleistete versicherungspflichtige Arbeit bezüglich der Anwartschaftszeit anerkannt bekomme - Basis dafür sind die bilateralen Verträge.
Wenn ich mich nun im Februar 2015 nach Exmatrikulation arbeitslos melden müsste, sollte ich ALG 1 bekommen, da ich in den vergangenen 24
Monaten (02.2013-02.2015) doch 16 Monate als Grenzgänger voll versicherungspflichtig gearbeitet habe, oder?
Danke und viele Grüße
Ich habe eine relativ komplexe Sachlage vor mir und bräuchte mal eure Meinung:
Ich habe während meines Masterstudiums aufgrund eines Praktikums und folgenden daran anschließenden temporär befristeten Arbeitsverträgen ca. 2 Jahre (Mai 2012 bis Juni 2014) voll versicherungspflichtig zu 80% bzw. 100% in der Schweiz als echter Grenzgänger gearbeitet.
Mein Vertrag wurde nicht verlängert und deshalb bin ich nun bis Januar 2015 in Vollzeit an meiner Masterthese - ab Februar 2015 bin ich exmatrikuliert und arbeitslos, FALLS ich nicht nahtlos eine Stelle finde (ich bewerbe mich zur Zeit schon).
Ich verstehe die Gesetzeslage nun so, dass ich als ECHTER Grenzgänger in die Schweiz, meine geleistete versicherungspflichtige Arbeit bezüglich der Anwartschaftszeit anerkannt bekomme - Basis dafür sind die bilateralen Verträge.
Wenn ich mich nun im Februar 2015 nach Exmatrikulation arbeitslos melden müsste, sollte ich ALG 1 bekommen, da ich in den vergangenen 24
Monaten (02.2013-02.2015) doch 16 Monate als Grenzgänger voll versicherungspflichtig gearbeitet habe, oder?
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