Hallo,
da mein ALG1 nur noch bis zum 14.06. läuft, habe ich am 02.05. bereits beim JobCenter bezüglich der Antragstellung von ALG2 mit Bezug ab dem 15.06. vorgesprochen. Den Termin für die Antragsabgabe habe ich am 20.05.
Bei diesem Termin muss ich die Kontoauszüge vom 01.02. - 19.05. vorlegen.
Meine Frage:
Ich erhalte in den nächsten Tagen eine Steuerrückerstattung vom Finanzamt aufgrund meiner Steuererklärung für 2015. Wird dieses auch vor dem Bezug von ALG2, welches erst ab dem 15.06. der Fall wäre, angerechnet oder würde die Sachbearbeiterin bei Vorlage der Kontoauszüge nur darauf achten, dass man nicht über dieser Freigrenze von 150 pro Lebensjahr (in meinem Fall dürfte ich mit 33 Jahren 4950 haben) liegt.
Danke im Voraus für eure Antworten.
Gruß Lipnik
da mein ALG1 nur noch bis zum 14.06. läuft, habe ich am 02.05. bereits beim JobCenter bezüglich der Antragstellung von ALG2 mit Bezug ab dem 15.06. vorgesprochen. Den Termin für die Antragsabgabe habe ich am 20.05.
Bei diesem Termin muss ich die Kontoauszüge vom 01.02. - 19.05. vorlegen.
Meine Frage:
Ich erhalte in den nächsten Tagen eine Steuerrückerstattung vom Finanzamt aufgrund meiner Steuererklärung für 2015. Wird dieses auch vor dem Bezug von ALG2, welches erst ab dem 15.06. der Fall wäre, angerechnet oder würde die Sachbearbeiterin bei Vorlage der Kontoauszüge nur darauf achten, dass man nicht über dieser Freigrenze von 150 pro Lebensjahr (in meinem Fall dürfte ich mit 33 Jahren 4950 haben) liegt.
Danke im Voraus für eure Antworten.
Gruß Lipnik
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