Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Ich bin durch einen Behandlungsfehler bei einer an sich harmlosen kleinen OP arbeitsunfähig und habe nun auch meinen Krankengeldbezug voll ausgeschöpft. Da ich zuvor gearbeitet habe, hatte ich mir eigentlich einen Bezug von Arbeitslosengeld 1 für ein Jahr erarbeitet.
Dachte ich. Vom Amt wurde mir mitgeteilt, dass dieser Anspruch verwirkt sei, weil 1,5 Jahre krank war und in dieser Zeit Krankengeld bezogen habe. Die Ablehnung - nur mündlich mitgeteilt, dass das so ist - bezieht sich wohl hauptsächlich auf die Länge der Krankenzeit. Ich bin also gleich in Hartz IV gerutscht und warte nun auf meinen Bescheid.
Ist es rechtens, dass ich keine Anspruch auf ALG 1 habe und ist der alte Anspruch auf ALG 1 für immer verwirkt oder lebt er wieder auf, wenn ich wieder arbeite?
Viele Grüße von Jbucz
ich habe eine dringende Frage. Ich bin durch einen Behandlungsfehler bei einer an sich harmlosen kleinen OP arbeitsunfähig und habe nun auch meinen Krankengeldbezug voll ausgeschöpft. Da ich zuvor gearbeitet habe, hatte ich mir eigentlich einen Bezug von Arbeitslosengeld 1 für ein Jahr erarbeitet.
Dachte ich. Vom Amt wurde mir mitgeteilt, dass dieser Anspruch verwirkt sei, weil 1,5 Jahre krank war und in dieser Zeit Krankengeld bezogen habe. Die Ablehnung - nur mündlich mitgeteilt, dass das so ist - bezieht sich wohl hauptsächlich auf die Länge der Krankenzeit. Ich bin also gleich in Hartz IV gerutscht und warte nun auf meinen Bescheid.
Ist es rechtens, dass ich keine Anspruch auf ALG 1 habe und ist der alte Anspruch auf ALG 1 für immer verwirkt oder lebt er wieder auf, wenn ich wieder arbeite?
Viele Grüße von Jbucz
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