Hallo,
habe hier leider nichts passendes gefunden in SUCHE.
Also mein Mann war LKW Fahrer und kann wegen einer Sehschwäche, zeitweiliger Ausfall des linken Auges, seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Er ist seit Mai krank geschrieben und bezieht Krankengeld.
Da er nächstes Jahr 50 Jahre alt wird, er aber noch einige Zeit hat bis zur Rente hat, hatte er sich um eine Umschulung über die Rentenanstalten bemüht.
Die sollte schon Anfang September beginnen. Der 1. Antrag wurde aber verschlampt (ist jedenfalls nie bei der Hauptstelle angekommen) und der 2. Antrag 2 Wochen später, verzögerte sich wohl wegen des Poststreiks.
Fakt ist der Termin konnte nicht wahr genommen werden.
Jetzt beginnt die nächste Umschulung Anfang Februar. Alles ist soweit geklärt.
Da da die Ausbildungsstätte aber über 200 Kilometer weit weg ist, wird er dort ein Zimmer plus Verpflegung mitfinanziert bekommen und 2x im Monat eine Heimfahrt am Wochenende.
Soweit so gut. Jetzt kommt meine Frage. Da der Wohnraum hier ja weiterhin bestehen bleibt und sämtliche Kosten (wie Lebenshaltungskosten für mich, plus Strom etc.), müssen wir uns an welche Stelle wenden?
Die Rentenkasse finanziert nur die Umschulung plus Unterbringung für meinen Mann.
Mein Mann würde, wenn er die Umschulung nicht machen täte, ALG 1 bekommen.
Muss er das nun zusätzlich beantragen und auch Wohngeld, oder direkt zum Sozialamt?
LG Shari
habe hier leider nichts passendes gefunden in SUCHE.
Also mein Mann war LKW Fahrer und kann wegen einer Sehschwäche, zeitweiliger Ausfall des linken Auges, seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Er ist seit Mai krank geschrieben und bezieht Krankengeld.
Da er nächstes Jahr 50 Jahre alt wird, er aber noch einige Zeit hat bis zur Rente hat, hatte er sich um eine Umschulung über die Rentenanstalten bemüht.
Die sollte schon Anfang September beginnen. Der 1. Antrag wurde aber verschlampt (ist jedenfalls nie bei der Hauptstelle angekommen) und der 2. Antrag 2 Wochen später, verzögerte sich wohl wegen des Poststreiks.
Fakt ist der Termin konnte nicht wahr genommen werden.
Jetzt beginnt die nächste Umschulung Anfang Februar. Alles ist soweit geklärt.
Da da die Ausbildungsstätte aber über 200 Kilometer weit weg ist, wird er dort ein Zimmer plus Verpflegung mitfinanziert bekommen und 2x im Monat eine Heimfahrt am Wochenende.
Soweit so gut. Jetzt kommt meine Frage. Da der Wohnraum hier ja weiterhin bestehen bleibt und sämtliche Kosten (wie Lebenshaltungskosten für mich, plus Strom etc.), müssen wir uns an welche Stelle wenden?
Die Rentenkasse finanziert nur die Umschulung plus Unterbringung für meinen Mann.
Mein Mann würde, wenn er die Umschulung nicht machen täte, ALG 1 bekommen.
Muss er das nun zusätzlich beantragen und auch Wohngeld, oder direkt zum Sozialamt?
LG Shari
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