Hallo.
Ich bekomme seitdem mein Partner bei mir eingezogen ist, weniger als die Hälfte an Leistungen. Dass ich nur noch die Hälfte der Miete bezahlt bekomme versteh ich ja, da hab ich ja auch einen Bescheid darüber bekommen. Aber warum ich nur noch weniger als die Hälfte an Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekomme konnte man mir beim Jobcenter nicht sagen. Mein Partner ist nicht mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft, sondern in einer Wohngemeinschaft.
Da kann das Ausbildungsgehalt meines Partners mir ja nicht angerechnet werden.
Bekommt man da normalerweise nicht einen Bescheid wenn man Sanktionen bekommt?
LG
Ich bekomme seitdem mein Partner bei mir eingezogen ist, weniger als die Hälfte an Leistungen. Dass ich nur noch die Hälfte der Miete bezahlt bekomme versteh ich ja, da hab ich ja auch einen Bescheid darüber bekommen. Aber warum ich nur noch weniger als die Hälfte an Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekomme konnte man mir beim Jobcenter nicht sagen. Mein Partner ist nicht mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft, sondern in einer Wohngemeinschaft.
Da kann das Ausbildungsgehalt meines Partners mir ja nicht angerechnet werden.
Bekommt man da normalerweise nicht einen Bescheid wenn man Sanktionen bekommt?
LG
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