Hälfte der Miete selbst zahlen?

lundi 15 décembre 2014

Hallo...



ich habe folgende Fragen: ich bin alleinerziehende Mutter eines neunjährgen Sohnes.

Mein Sohn bekommt Kindesunterhalt vom Vater und Kindergeld.

Ansprüche vom JC hat er nicht, da sein Bedarf durch Unterhalt und Kindergeld gedeckt ist.



Nun ist es so, dass das JC die Hälfte der Miete einbehält.

Diese muss mein Sohn selbst zahlen.

Begründung: Wer keine Leistungen des JC bezieht, hat auch kein Anspruch auf Mietzahlungen.



Ergo: Mein Sohn ist nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft, da er mit dem JC nichts zu tun hat.



Auf der anderen Seite wiederum behält das JC von meiner Regelleistung 54 Euro "überschüssiges Einkommen" meines Sohnes ein.



Ist das rechtens?

Wie kann man denn meinen Sohn mitberechnen, wenn er auf der einen Seite keine Leistungen bekommt, deswegen sein Mietanteil nicht gezahlt wird, er aber auf der anderen Seite doch mit einberechnet wird?



Ist das wirklich so, dass Kinder ihren Mietanteil selbst zahlen müssen, sofern sie ausreichend Unterhalt bekommen?

Ich bin total verwirrt.



Wir wohnen seit Dezember 2009 in Bonn..vorher in Düsseldorf.

ALs wir noch in Düsseldorf lebten, war dies nicht so.

Im Januar 2011 zogen wir innerhalb Bonn´s um.

Die Miete unserer ersten Wohnung in Bonn wurde komplett übernommen, seit JAnuar 2011 nun nicht mehr.

An dem Einkommen hat sich nichts geändert.



Kann mir da jemand von Euch weiterhelfen?



DAnke.




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