Hallo zusammen,
ich hoffe sehr das ihr mir helfen könnt, ich habe folgendes Problem:
Ich habe im Jahr 2013 3 Monate als angestellter gearbeitet, dann war ich 5 Monate selbstständig ohne Einkommen und habe die Selbstständigkeit dann aufgegeben um wieder einen Job aufzunehmen, war dann auch bis Mai 2014 dort beschäftigt...
Dann habe ich für 1 Monat ALG I bezogen und war dann wieder 4 Monate befristet beschäftigt...
Jetzt zu meinem Problem:
Die 3 ersten Monate in 2013 habe ich nur Teilzeit gearbeitet = 1.000 Brutto
Selbstständigkeit ohne Einkommen
Dann nach der Selbstständigkeit bis zur Arbeitlosenmeldung im Mai 2014 habe ich 1.800 Brutto verdient.
Aus diesen Werten wurde für den einen Monat den ich Arbeitslos war mein Arbeitslosengeld berechnet, das ist bis dahin auch alles korrekt...
Dann war ich wie gesagt wieder 4 Monate arbeiten mit einem Bruttoarbeitslohn von 2.800.
Jetzt nach erneuter Antragstellung des ALG I haben Sie meinen alten Antrag von Mai/Juni 2014 weiterbewilligt aber die 4 Monate mit dem Bruttoverdienst von 2.800 nicht mit eingerechnet...!
Das bedeutet ich bekomme jetzt Arbeitslosengeld in geringerer Höhe als wenn die 4 Monate mit eingerechnet werden würden...
Ist das korrekt so???
Danke schon mal für eure Hilfe
LG
Wucht
ich hoffe sehr das ihr mir helfen könnt, ich habe folgendes Problem:
Ich habe im Jahr 2013 3 Monate als angestellter gearbeitet, dann war ich 5 Monate selbstständig ohne Einkommen und habe die Selbstständigkeit dann aufgegeben um wieder einen Job aufzunehmen, war dann auch bis Mai 2014 dort beschäftigt...
Dann habe ich für 1 Monat ALG I bezogen und war dann wieder 4 Monate befristet beschäftigt...
Jetzt zu meinem Problem:
Die 3 ersten Monate in 2013 habe ich nur Teilzeit gearbeitet = 1.000 Brutto
Selbstständigkeit ohne Einkommen
Dann nach der Selbstständigkeit bis zur Arbeitlosenmeldung im Mai 2014 habe ich 1.800 Brutto verdient.
Aus diesen Werten wurde für den einen Monat den ich Arbeitslos war mein Arbeitslosengeld berechnet, das ist bis dahin auch alles korrekt...
Dann war ich wie gesagt wieder 4 Monate arbeiten mit einem Bruttoarbeitslohn von 2.800.
Jetzt nach erneuter Antragstellung des ALG I haben Sie meinen alten Antrag von Mai/Juni 2014 weiterbewilligt aber die 4 Monate mit dem Bruttoverdienst von 2.800 nicht mit eingerechnet...!
Das bedeutet ich bekomme jetzt Arbeitslosengeld in geringerer Höhe als wenn die 4 Monate mit eingerechnet werden würden...
Ist das korrekt so???
Danke schon mal für eure Hilfe
LG
Wucht
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