Hallo,
ich hatte gestern meinen ersten Termin beim Arbeitsamt. Da meine Sachbearbeiterin offenkundig überhaupt kein Interesse daran hatte, mich zu beraten, möchte ich hier kurz mein Anliegen schildern, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen...
Ich bin momentan noch selbstständig, werde aber zum Jahresende die Selbstständigkeit wegen Unrentabilität aufgeben müssen. Ich war während meiner Selbstständigkeit nicht renten- oder arbeitslosenversichert. Da ich keinen Berufsabschluss habe, möchte ich diesen nach einem zweimonatigen Prüfungsvorbereitungskurs im Zuge einer Externenprüfung bei der IHK nachholen.
Gibt es bei Arbeitslosigkeit nach Selbstständigkeit die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein hierfür zu erhalten?
Meine Sachbearbeiterin hat das kategorisch ausgeschlossen, allerdings hatte ich von einem anderen Sachbearbeiter per E-Mail die Info bekommen, dass dies notfalls über das Jobcenter möglich sei. Bei verschiedenen Kursanbietern wurde mir gesagt, dass sie oft auch schon Selbstständige mit Bildungsgutschein hatten.
Vor allem hat mich verunsichert, dass meine Sachbearbeiterin auf das Gespräch überhaupt nicht vorbereitet war. Den Fragebogen und die Unterlagen, die ich ihr geschickt hatte, hat sie nicht mehr gefunden. Ich habe ihr im Gespräch die Sachlage noch einmal geschildert, aber da hat sie auch kaum zugehört und mich stattdessen mehrfach nach meinem Arbeitgeber gefragt. Und obwohl ich ihr mehrfach gesagt hatte, dass ich von der IHK schon zur Prüfung zugelassen bin, meinte sie immer wieder, dass ich mich wegen der Zulassung an die IHK wenden müsse, nicht an sie. Und sie wisse auch gar nicht, warum ich mich so anstelle, als Selbstständige könne ich mir die Kursgebühren ja vom Finanzamt zurückholen.
Mit einer Ablehnung hatte ich eigentlich schon gerechnet, aber auf die Aussagen dieser Sachbearbeiterin mag ich mich nicht verlassen.
Kennt sich hier jemand mit der Thematik aus?
Viele Grüße
Panama
ich hatte gestern meinen ersten Termin beim Arbeitsamt. Da meine Sachbearbeiterin offenkundig überhaupt kein Interesse daran hatte, mich zu beraten, möchte ich hier kurz mein Anliegen schildern, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen...
Ich bin momentan noch selbstständig, werde aber zum Jahresende die Selbstständigkeit wegen Unrentabilität aufgeben müssen. Ich war während meiner Selbstständigkeit nicht renten- oder arbeitslosenversichert. Da ich keinen Berufsabschluss habe, möchte ich diesen nach einem zweimonatigen Prüfungsvorbereitungskurs im Zuge einer Externenprüfung bei der IHK nachholen.
Gibt es bei Arbeitslosigkeit nach Selbstständigkeit die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein hierfür zu erhalten?
Meine Sachbearbeiterin hat das kategorisch ausgeschlossen, allerdings hatte ich von einem anderen Sachbearbeiter per E-Mail die Info bekommen, dass dies notfalls über das Jobcenter möglich sei. Bei verschiedenen Kursanbietern wurde mir gesagt, dass sie oft auch schon Selbstständige mit Bildungsgutschein hatten.
Vor allem hat mich verunsichert, dass meine Sachbearbeiterin auf das Gespräch überhaupt nicht vorbereitet war. Den Fragebogen und die Unterlagen, die ich ihr geschickt hatte, hat sie nicht mehr gefunden. Ich habe ihr im Gespräch die Sachlage noch einmal geschildert, aber da hat sie auch kaum zugehört und mich stattdessen mehrfach nach meinem Arbeitgeber gefragt. Und obwohl ich ihr mehrfach gesagt hatte, dass ich von der IHK schon zur Prüfung zugelassen bin, meinte sie immer wieder, dass ich mich wegen der Zulassung an die IHK wenden müsse, nicht an sie. Und sie wisse auch gar nicht, warum ich mich so anstelle, als Selbstständige könne ich mir die Kursgebühren ja vom Finanzamt zurückholen.
Mit einer Ablehnung hatte ich eigentlich schon gerechnet, aber auf die Aussagen dieser Sachbearbeiterin mag ich mich nicht verlassen.
Kennt sich hier jemand mit der Thematik aus?
Viele Grüße
Panama
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