Hallo!
Ich habe eine Frage an euch, hier mein Fall:
Ich habe in einer Firma gearbeitet, bis ich im Jahr 2011 einen Unfall hatte und danach sehr lange krank gewesen bin. Zuerst bekam ich noch Leistungen vom Arbeitgeber, danach Krankengeld. Aufgrund der langen Dauer der Krankheit wurde mein Vertrag nicht verlängert. Im Anschluss wurde ich vom Gutachter der Krankenkasse als arbeitsunfähig erklärt. Da ich länger als ein Jahr in der Firma gearbeitet habe, habe ich Arbeitslosengeld I bekommen, welches, soweit ich weiß, nach Beendigung des 50. Lebensjahres mir 2 Jahre zustehen würde.
Das Arbeitsamt bezahlte mir das Geld für die Monate Dezember 2012 bis Anfang Februar 2013. Dann habe ich einen Aufhebungsbescheid bekommen, denn ich bin ja erwerbsunfähig und somit für den Arbeitsmarkt nicht nutzbar. Auch ein Antrag wegen HarzIV war nicht möglich. Ich bekomme keine Rente, denn ich war ziemlich lange selbstständig und habe keine ausreichenden Arbeitsjahre nachzuweisen. Sozialgeld bekomme ich auch nicht, da meine Ehefrau angeblich zu viel verdient...
Da es seitdem finanziell bei uns nicht wirklich gut aussieht, entschied ich mich, mich nochmal beim Jobcenter vorzustellen und nochmals zu versuchen, HarzIV zu beantragen. Dort sagte mir die Beraterin, dass ich eine Arbeit bis zu 3 Stunden täglich ausüben kann, obwohl sich an meinem gesundheitlichem Zustand nichts geändert hat.
Warum ist das so? Stünde mir das Arbeitslosengeld I doch zu? Kann ich mir das über einen bestimmten Weg wieder holen? Und an wen soll ich mich am besten wenden? Ich danke im Voraus für die Antworten!!!
:?:danke:
Ich habe eine Frage an euch, hier mein Fall:
Ich habe in einer Firma gearbeitet, bis ich im Jahr 2011 einen Unfall hatte und danach sehr lange krank gewesen bin. Zuerst bekam ich noch Leistungen vom Arbeitgeber, danach Krankengeld. Aufgrund der langen Dauer der Krankheit wurde mein Vertrag nicht verlängert. Im Anschluss wurde ich vom Gutachter der Krankenkasse als arbeitsunfähig erklärt. Da ich länger als ein Jahr in der Firma gearbeitet habe, habe ich Arbeitslosengeld I bekommen, welches, soweit ich weiß, nach Beendigung des 50. Lebensjahres mir 2 Jahre zustehen würde.
Das Arbeitsamt bezahlte mir das Geld für die Monate Dezember 2012 bis Anfang Februar 2013. Dann habe ich einen Aufhebungsbescheid bekommen, denn ich bin ja erwerbsunfähig und somit für den Arbeitsmarkt nicht nutzbar. Auch ein Antrag wegen HarzIV war nicht möglich. Ich bekomme keine Rente, denn ich war ziemlich lange selbstständig und habe keine ausreichenden Arbeitsjahre nachzuweisen. Sozialgeld bekomme ich auch nicht, da meine Ehefrau angeblich zu viel verdient...
Da es seitdem finanziell bei uns nicht wirklich gut aussieht, entschied ich mich, mich nochmal beim Jobcenter vorzustellen und nochmals zu versuchen, HarzIV zu beantragen. Dort sagte mir die Beraterin, dass ich eine Arbeit bis zu 3 Stunden täglich ausüben kann, obwohl sich an meinem gesundheitlichem Zustand nichts geändert hat.
Warum ist das so? Stünde mir das Arbeitslosengeld I doch zu? Kann ich mir das über einen bestimmten Weg wieder holen? Und an wen soll ich mich am besten wenden? Ich danke im Voraus für die Antworten!!!
:?:danke:
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